Die Fälligkeit für das Jahr 2024 bleibt beim 15.02. bestehen und der Nachzahlungsbetrag wird mit einer Zusatzfälligkeit berechnet, d.h. der Differenzbetrag zu den neuen Steuern wird fällig 4 Wochen nach der Anpassung der Veranlagung.
Ab dem Jahr 2025 ist die Fälligkeit - wie in der neuen Satzung - zum 01.07. eines jeden Jahres.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Lollar, Frau Deutsch (Telefon 06406 920-122).