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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 15/2024
Stadtnachrichten
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An alle Hundehalter der Stadt Lollar

Information zu den Fälligkeiten der Hundesteuer für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre.

Umsetzung der neuen Hundesteuersatzung

Die Fälligkeit für das Jahr 2024 bleibt beim 15.02. bestehen und der Nachzahlungsbetrag wird mit einer Zusatzfälligkeit berechnet, d.h. der Differenzbetrag zu den neuen Steuern wird fällig 4 Wochen nach der Anpassung der Veranlagung.

Ab dem Jahr 2025 ist die Fälligkeit - wie in der neuen Satzung - zum 01.07. eines jeden Jahres.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Lollar, Frau Deutsch (Telefon 06406 920-122).

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister