Stadt Lollar
- Der Stadtverordnetenvorsteher -
| Az.: | FB1/022.32:21-26 |
| Dz.: | Jü |
am Donnerstag, 27.03.2025, 20:05 Uhr bis 20:56 Uhr
im großen Saal des Bürgerhauses Lollar
Anwesenheiten
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)
Anwesend:
der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)
die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)
die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)
die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)
der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)
der Stadtverordnete Herr Matthias Kaiser (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)
der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)
der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP)
die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)
der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)
die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Michael Schmitt (SPD)
die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)
der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)
die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)
der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)
Der Magistrat:
Bürgermeister Herr Jan-Erik Dort
1. Stadtrat Herr Bernd Maroldt (SPD)
Stadtrat Herr Mathias Fritz (CDU)
Stadtrat Herr Christian Mank (CDU)
Stadtrat Herr Marko Martin (GRÜNE)
Stadtrat Herr Franz Schneider (FDP)
Stadträtin Frau Petra Schubert (GRÜNE)
Stadtrat Herr Roman Schulz (SPD)
Entschuldigt fehlen:
die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Werner Kuhl (SPD)
der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)
Stadträtin Frau Sina Speier (SPD)
Schriftführung:
der Schriftführer Herr Dieter Jünger
Gäste:
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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| 2 | Weiterbetrieb der Kita Flohkiste | (53/2025) FD 1.2/460.60 |
| 3 | Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | (108/2025) FD 1.2/460.017 |
| 4 | Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | (109/2025) FD 1.2/460.017 |
| 5 | Abschluss eines Pachtvertrages für das Waldschwimmbad Lollar, Saison 2025 - 2028 | (85/2025) FD 2.1/574.30 |
| 6 | Erlass einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit | (62/2025 1. Ergänzung) FD 1.3/108.89 |
| 7 | Erschließung eines Baugebietes "Hainstadt" im Stadtteil Salzböden;Abschluss eines Städtebaulichen Vorvertrages zwischen der Stadt Lollar und der FirmaINIKOM GmbH, Gießen | (8/2025 2. Ergänzung) FB 3/621.410 |
| 8 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Friedelhausen; Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Waldfriedhof Friedelhausen" 1. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss 2. Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (Frist bis zum 27.09.2024). | (104/2025) FB 3/621.412 |
| 9 | Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in den Wasserversorgung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2025 | (99/2025) FD 3.1/815.14 |
| 10 | Bau einer neuen Multifunktionshalle in Odenhausen; Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2025 | (103/2025) FB 3/762.2 |
| 11 | Mitteilungen |
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| 11.1 | Digital.Mobil des Landkreises Gießen | (79/2025) Vorzimmer/021.20 |
| 11.2 | Informationen zum bevorstehenden Audit im Stadtwald Lollar | (107/2025) FD 2.1/855.001 |
| 12 | Schriftliche Anfragen |
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| Anfrage der FDP-Fraktion vom 01.03.2025 "Aktueller Stand Bescheide Grundsteuer B" | (145/2025) Gremien/965.91 |
Sitzungsverlauf
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Zuhörer aus der Bevölkerung.
Er stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 30 erschienen Mitgliedern fest und eröffnet die Sitzung.
Zur Tagesordnung wird durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Jens-Christian Kraft, der Antrag zur TOP 10 „Bau einer neuen Multifunktionshalle in Odenhausen“ zurückgezogen. Er soll jedoch im Geschäftsgang verbleiben.
Folgend teilt der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler zur Tagesordnung mit, dass der Bürgermeister die TOP’s 2, 3 und 4 ebenfalls zurückzieht.
Weitere Änderungen der Tagesordnung werden nicht beantragt und TOP 5 wird zur Beratung aufgerufen.
| 2 | Weiterbetrieb der Kita Flohkiste | 53/2025 FD 1.2/460.60 |
Der Magistrat wird beauftragt, die Option 1 (Übernahme der Flohkiste durch die Stadt Lollar) schnellstmöglich zu koordinieren und umzusetzen.
Die Stadt Lollar übernimmt schnellstmöglich die Trägerschaft für die Kita Flohkiste. Für den Bereich Kindertagesstätten und Soziales in der Verwaltung wird eine zunächst befristete 0,5 Stelle mit der EG 8 ausgeschrieben und zunächst für zwei Jahre befristet besetzt. Im Nachtragshaushalt für 2025 ist die Stelle in den Stellenplan zu übernehmen. Das Personal der Flohkiste kann zunächst über die noch nicht besetzten Stellen für die geplante Waldgruppe sowie weiterer freier Stellenanteile unbefristet eingestellt werden. Über den Nachtragshaushalt 2025 sind dann die Stellen für die Waldgruppe (2,08 VZÄ) in den Stellenplan aufzunehmen. Eine Stelle ist dann für die Leitung der Flohkiste mit der S 9 im Stellenplan auszuweisen. Das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten der Flohkiste ist durch die Stadt Lollar zu übernehmen.
Hierfür sind zusätzlich zu den 72.000 Euro für die Flohkiste weitere 119.000 €, d. h. insgesamt 191.000 Euro im Nachtragshaushalt 2025 einzuplanen. Die ursprünglich für die Flohkiste eingeplanten 72.000 Euro sind über den Nachtragshaushalt 2025 und die Folgejahre bis 2029 vom Produkt 36120, Kto. 71270000 (Zuschuss Flohkiste) zu streichen. Für die Kita Flohkiste ist ein neues Produkt (36116) anzulegen. Die Mittel sind auf das Kita-/Leitungsbudget, das Personalkostenbudget sowie für Miete und Nebenkosten entsprechend zu verteilen.
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für die Flohkiste ist zu stellen.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar bezüglich der Betreuungszeiten der Flohkiste (Montag bis Donnerstag von 7:00 – 16:00 Uhr bzw. Freitag von 7:00 – 15:00 Uhr) und die Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar sind anzupassen und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
| 3 | Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | 108/2025 FD 1.2/460.017 |
Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S.90, 93 und; §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff. des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022 BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 wird die anliegende Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar beschlossen.
| 4 | Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | 109/2025 FD 1.2/460.017 |
Aufgrund der §§ 25 ff., 26, 27, ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S.90, 93 und; §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022 BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 wird die anliegende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar beschlossen.
| 5 | Abschluss eines Pachtvertrages für das Waldschwimmbad Lollar, Saison 2025 - 2028 | 85/2025 FD 2.1/574.30 |
Aus dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wird von dem Ausschussvorsitzenden Hartmut Wirth berichtet. Aus dem Fachausschuss wird angeregt das Basisjahr für den Erzeugerpreisindex auf 2023 abzuändern.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises wird wie nachstehend einstimmig beschlossen:
Aufgrund der durchgeführten Ausschreibung wird der Pachtvertrag für das Waldschwimmbad Lollar für die Saison 2025 bis 2028 mit dem Bieter Nr. 1 zu einer Angebotssumme in Höhe von 179.500 € netto abgeschlossen.
Im Pachtvertrag ist in § 2 Abs. 2 das Basisjahr für den Erzeugerpreisindex von 2021 auf 2023 abzuändern.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 6 | Erlass einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit | 62/2025 1. Ergänzung FD 1.3/108.89 |
Die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutz (SBUNK), Jutta Pfaff, berichtet von einer positiven Beschlussempfehlung des SBUNK.
Ausschussvorsitzender Hartmut Wirth berichtet aus dem HFA von einer Empfehlung zur Ergänzung des Beschlusses um folgendes:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Jahr nach Erlass dieser Satzung über die Anzahl der verhängten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu berichten.
Ebenso soll dem Ausschuss bereits jetzt über die Anzahl der verhängten Ordnungswidrigkeitsverfahren / Bußgeldverfahren in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung berichtet werden.“
Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung wird ohne weitere Debatte mehrheitlich beschlossen:
Aufgrund des § 19 Abs. 5 Ziffer 3 des Hessisches Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) vom 25.05.2023, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) wird die anliegende Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Jahr nach Erlass dieser Satzung über die Anzahl der verhängten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu berichten.
Ebenso soll dem Ausschuss (HFA) bereits jetzt über die Anzahl der verhängten Ordnungswidrigkeitsverfahren / Bußgeldverfahren in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung berichtet werden.
25 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
| 7 | Erschließung eines Baugebietes "Hainstadt" im Stadtteil Salzböden; Abschluss eines Städtebaulichen Vorvertrages zwischen der Stadt Lollar und der Firma INIKOM GmbH, Gießen | 8/2025 2. Ergänzung FB 3/621.410 |
* * * * *
Die Stadtverordnete Sabine Schiller verlässt wegen Widerstreit der Interessen
zu diesem TOP den Sitzungsraum.
* * * * *
Es berichtet Jutta Pfaff aus dem SBUNK, dass der ursprüngliche Antrag wie auch ein konkurrierender Antrag der CDU-Fraktion jeweils mit Stimmengleichheit keine Mehrheit gefunden haben.
Für die CDU-Fraktion bringt der Fraktionsvorsitzende Dr. Jens-Christian Kraft den im Beschlusstext dargestellten Beschlussantrag ein und begründet diesen ausführlich.
Seitens der SPD-Fraktion wird durch deren Vorsitzenden Norman Speier gegen diesen Antrag argumentiert.
Nach einem mehrfachen Austausch von Argumenten zwischen beiden Fraktionsvorsitzenden wird durch Norman Speier als Kompromiss angeregt beide Varianten nochmals in den Fachausschüssen zu diskutieren und dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Durch Jens-Christian Kraft als Vorsitzender der CDU-Fraktion wird dies als gangbarer Weg gesehen und die Anregung gegeben, dem Investor konkrete Zahlen abzuverlangen und den Ortsbeirat Salzböden einzubinden.
Durch den Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler wird zur Beschlussfassung die Formulierung „Zu beiden nachstehenden Beschlussanträgen wird der Magistrat beauftragt Ausarbeitungen über die Ausschüsse HFA und SBUNK der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Entscheidung vorzulegen und eine Stellungnahme des OB Salzböden einzuholen.“
Sodann wird einstimmig beschlossen:
Zu beiden nachstehenden Beschlussanträgen wird der Magistrat beauftragt Ausarbeitungen über die Ausschüsse HFA und SBUNK der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Entscheidung vorzulegen und eine Stellungnahme des OB Salzböden einzuholen.
Der vorliegende Beschlussantrag lautet:
Das Baugebiet „Hainstadt“ im Stadtteil Salzböden soll durch die Firma INIKOM GmbH erschlossen werden.
Die Stadt Lollar schließt mit der Firma INIKOM GmbH einen Städtebaulichen Vorvertrag für den Grunderwerb der Baugebietsentwicklung „Hainstadt“ im Stadtteil Salzböden ab.
Der Magistrat wird beauftragt, den Vertrag mit der INIKOM GmbH auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Der konkurrierende Antrag der CDU-Fraktion lautet:
Das Ansinnen des externen Investors auf Abschluss eines städtebaulichen Vorvertrages wird abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine städtische Entwicklung für das Gebiet Hainstadt in Salzböden zum Wohle der Stadt Lollar aus.
Perspektivisch ist ein Bebauungsplan aufzustellen und ein Umlegungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Hierfür ist gemeinsam mit dem Amt für Bodenmanagement ein Plan zu erarbeiten mit
- konkreten Berechnungen der Kosten, Werte und Flächen (unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur)
- einem konkreten Zeitplan über die Vorgehensweise und rechtlichen Schritte,
- einer Erörterung der wirtschaftlichen Risiken und möglicher Zwischenfinanzierung,
- einem moderaten Verkaufspreis der dann durch die Stadt Lollar veräußerbaren Grundstücke.
Diese Planung ist dem SBUNK bzw. der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat Salzböden für die weitere Beratung vorzulegen.
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
| 8 | Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Friedelhausen; Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Waldfriedhof Friedelhausen" 1. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss 2. Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (Frist bis zum 27.09.2024). | 104/2025 FB 3/621.412 |
Nachdem die SBUNK-Vorsitzende Jutta Pfaff von einer positiven Beschlussempfehlung aus dem Fachausschuss berichtet wird ohne weitere Aussprache mehrheitlich beschlossen.
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Lollar beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar billigt die o.g. überarbeiteten Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung sowie den Umweltbericht und die sich durch die Beschlussempfehlung ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sind in der gemäß Absatz 2 geänderten Fassung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und ergänzend öffentlich in der Stadtverwaltung auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung/Veröffentlichung zu benachrichtigen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
<
<8 104/2025 Bauleitplanung der Stadt Lolla>
> <
<BeschlTextEnde>
>
19 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9 | Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in den Wasserversorgung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2025 | 99/2025 FD 3.1/815.14 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erstellung bzw. in Folge den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür einen Vorschlag zu erarbeiten. Dieser soll möglichst zeitnah über den HFA in die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gegeben werden.
Eine Mustersatzung ist der Anlage beigefügt.
Zusätzlich wird der Magistrat beauftragt, in Abstimmung mit dem ZLS, die Einführung einer „Trinkwasserampel“ zu prüfen.
16 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10 | Bau einer neuen Multifunktionshalle in Odenhausen; Antrag der CDU-Fraktion vom 02.03.2025 | 103/2025 FB 3/762.2 |
Der Magistrat wird beauftragt, den Bau einer Multifunktionshalle am Standort des Kindergartens und der Mehrzweckhalle in Odenhausen zu prüfen.
Der Antrag wird an den SBUNK-Ausschuss sowie in den Ortsbeirat Odenhausen überwiesen, um dort beraten zu werden.
| 11 | Mitteilungen |
| 11.1 | Digital.Mobil des Landkreises Gießen | 79/2025 Vorzimmer/021.20 |
Das Digital.Mobil des Landkreises Gießen macht am 27.03.2025 in Lollar Station und steht interessierten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Besichtigung bereit.
Ab 18 Uhr wird der Bus direkt vor dem Eingang des Bürgerhauses aufgebaut und steht von 19:15 Uhr bis zum Beginn der Stadtverordnetenversammlung um 20:00 Uhr zur Erkundung bereit.
Sie sind herzlich eingeladen, den „Zukunftsbus“ zu besichtigen.
Zur Kenntnis genommen
| 11.2 | Informationen zum bevorstehenden Audit im Stadtwald Lollar | 107/2025 FD 2.1/855.001 |
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2025 wurde darüber informiert, dass am 19. Mai 2025 ein Audit im Stadtwald Lollar stattfindet. Letztmalig wurde solch ein Audit im Jahr 2013 durchgeführt. Das Audit betrifft zum einem die PEFC-Zertifizierung und zum anderen die KLAWAM-Förderung. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der PEFC-Vorgaben zur Erhaltung der PEFC-Zertifizierung gelegt. Diese Zertifizierung ist besonders wichtig für die Förderung zum Klimaangepassten Waldmanagement (KLAWAM).
Die PEFC-Zertifizierung ist Grundlage für die Förderung durch KLAWAM, d.h. wenn die Stadt Lollar diese Zertifizierung verlieren würde, wird unweigerlich die Rückzahlung der bisherigen Fördergelder zu KLAWAM erfolgen müssen (bisher 38.333,33 € in 2023 und 46.000 € in 2024) und eine Förderung von 46.000 € p.a. über einen Zeitraum von 8 Jahren (insgesamt 368.000 €) wird nicht mehr stattfinden.
Um eine natürliche Regeneration der Waldbestände sicherzustellen, ist die Kontrolle der Wildbestände ein elementarer Bestandteil der PEFC-Zertifizierung. Die Stadt Lollar als größter Waldbesitzer unter den Mitgliedern der Jagdgenossen sollte hier ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der Abschusspläne haben. Nach jetzigem Kenntnisstand könnte die Thematik „Kontrolle der Wildbestände“ negativen Einfluss auf die PEFC-Zertifizierung und damit auf unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Lollar haben. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken ist es notwendig, seitens der Stadt Lollar die Jagdpächter und die Jagdgenossenschaften eindringlich über den inhaltlichen Zusammenhang zu informieren, um die Erfüllung der Abschlusspläne regelmäßig zu gewährleisten.
Bis zum anberaumten Audit-Termin müssen noch weitere Maßnahmen in den vorgesehenen Stilllegungsflächen, insbesondere am „Lollarer Kopf“ ergriffen werden, wie z.B. Rückbau der Erholungseinrichtungen (Wege, Bänke, Hinweistafeln). Hierfür müssen entsprechende Hinweisschilder und Absperrvorrichtungen angebracht werden. Auch die Bevölkerung ist hierüber in Kenntnis zu setzen.
Bezüglich der Empfehlung aus dem HFA, die geplante Waldbegehung noch vor den Sommerferien stattfinden zu lassen, sieht Herr Förster Steiger aufgrund der Vorbereitungen des geplanten Audits keine zeitlichen Möglichkeiten mehr zur Durchführung der Waldbegehung; diese wird dann nach den Sommerferien erfolgen.
Zur Kenntnis genommen
| 12 | Schriftliche Anfragen |
| Anfrage der FDP-Fraktion vom 01.03.2025 "Aktueller Stand Bescheide Grundsteuer B" | 145/2025 Gremien/965.91 |
1. Wie hoch ist die Summe der für 2025 versandten Bescheide für die neue Grundsteuer B?
Antwort hierzu:
Nach aktuellem Stand wurden 3.650 Bescheide mit einem Volumen von 1.717.907,43 € ausgestellt.
2. Wie hoch waren im Vergleich dazu die Einnahmen aus der Grundsteuer B in den Jahren 2023 und 2024?
Antwort hierzu:
In 2023 betrugen die Einnahmen der Grundsteuer B 1.700.737,49 €.
In 2024 betrugen die Einnahmen der Grundsteuer B 1.702.139,03 €.
3. Wie viele Bescheide beinhalteten eine höhere Grundsteuer B und wie viele eine Senkung? Sind bestimmte Stadtgebiete besonders betroffen von einer Erhöhung bzw. Senkung?
Antwort hierzu:
Diese Frage ist derzeit mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu beantworten.
4. Ist der Stadt Lollar bekannt, wie viele Widersprüche gegen die Bescheide eingegangen sind? Wenn ja, wie viele?
Antwort hierzu:
Zu den Widersprüchen gegen die Grundsteuermeßbetragsfestsetzungen des Finanzamtes ist beim Finanzamt nachzufragen. Der Presse war zu entnehmen, dass es in Hessen rund 280.000 gegen die Grundsteuermeßbetragsfestsetzungen der Finanzämter gegeben hat.
Gegen die Grundsteuerbescheide der Stadt Lollar wurden einige Widersprüche eingelegt, welche alle abgearbeitet / erledigt sind; d.h. es ist kein Widerspruchsverfahren offen.
Lollar, 27.03.2025
| Bertin Geißler | Dieter Jünger |
| Stadtverordnetenvorsteher | der Schriftführer |