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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Lollar

Frau Ida-Elena Schulz, Höllenbachstraße 13, Lollar-Odenhausen, hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als

nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) Frau Daniela Stevanovic, Marburger Straße 9, Lollar, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 28.04.2023

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter