Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass an den Stelen und auf den Urnenrasengräbern immer wieder Blumentöpfe oder sonstige Gegenstände (z.B. Engel, Kerzen, Herze, usw.) abgelegt oder hingestellt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der §§ 27a und 27b der Friedhofsordnung der Stadt Lollar Grabschmuck sowie Anpflanzungen nicht gestattet sind und von der Friedhofsverwaltung beseitigt werden.
Lediglich auf den gepflasterten Flächen bei den Stelen kann ein Blumengruß abgelegt werden, welcher nach Verwelken von den Angehörigen zu entfernen ist.
Die Friedhofsverwaltung wird künftig sämtlichen Grabschmuck oder sonstige Gegenstände bei den Stelen und auf den Urnenrasengräbern entfernen.
Wir bitten um Beachtung.