Die Stadt Lollar wurde 2012 mit allen 4 Stadtteilen als Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Im Rahmen dieses Programmes können private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der alten Ortslage und innerhalb der festgelegten Fördergebiete mit Zuschüssen gefördert werden.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Das Gebäude bzw. das Grundstück muss innerhalb des Fördergebiets liegen. Die Mindestinvestition muss 10.000 € netto betragen.
Welche Zuschüsse können gewährte werden?
Die Förderquote liegt bei 35 % auf die förderfähigen Netto-Baukosten (ohne Mwst.), der maximale Zuschussbetrag liegt bei 45.000 € pro Objekt, bei Einzelkulturdenkmäler bis 60.000 €.
Für einen Förderantrag müssen für bauliche Maßnahmen mindestens 10.000 € ohne Mehrwertsteuer investiert werden; bei Planungsleistungen liegt die Mindestinvestitionssumme bei 1.500 € ohne Mwst.
Was ist zu tun, um eine Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung in Anspruch zu nehmen?
Vor Förderantragstellung wird ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem beauftragten Beratungsbüro vor Ort am betreffenden Objekt durchgeführt, hierüber wird vom Büro ein Protokoll erstelle.
Auf Grundlage dieses Beratungsprotokolls sind entsprechende Angebot von Handwerkern / Firmen für die Ausführung der geplanten baulichen Maßnahmen einzuholen.
Bei baugenehmigungspflichten Maßnahmen ist zum Förderantrag die Baugenehmigung vorzulegen.
Bei Kulturdenkmälern oder Gebäuden innerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorzulegen.
Die Förderantragstellung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache in der Abteilung für den ländlichen Raum, Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung, Landrat des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar.
Bau- und Sanierungswillige sollten sich frühzeitig vor geplanter Maßnahmendurchführung mit den unten genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen.
WICHTIG: Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid der Förderbehörde vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
Interessiert? - Dann sprechen Sie uns an!
Stadt Lollar, Bauamt - Frau Anke Dittrich, Tel.: 06406 920144
Abteilung für den ländlichen Raum - Frau Ulrike Stiehl, Tel.: 06441 4071797
Beauftragtes Planungsbüro - Frau Michaela Königstein, Tel.: 06438 923966