Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es grundsätzlich verboten ist, die durch entsprechende Beschilderung gesperrten Feld-, Wald- und Wirtschaftswege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Im Bereich des Lollarer Kopfes ist mit verstärkten Kontrollen und kostenpflichtigen Verwarnungen zu rechnen.
Ausgenommen hiervon sind Fahrten im Sinne des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs sowie dem Anliegerverkehr und zu Jagd- und Fischereizwecken.