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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 18/2023
Stadtnachrichten
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Befahren von Feld- und Wirtschaftswegen

Befahren des Lollarer Kopfes

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es grundsätzlich verboten ist, die durch entsprechende Beschilderung gesperrten Feld-, Wald- und Wirtschaftswege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Im Bereich des Lollarer Kopfes ist mit verstärkten Kontrollen und kostenpflichtigen Verwarnungen zu rechnen.

Ausgenommen hiervon sind Fahrten im Sinne des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs sowie dem Anliegerverkehr und zu Jagd- und Fischereizwecken.

Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister