Aus der Bevölkerung werden uns immer wieder darüber Klagen vorgetragen, dass Äste bzw. Sträucher so weit in den Bürgersteigbereich hineinragen, dass ein ungehindertes Begehen nicht möglich ist und die Fußgänger entweder den Bürgersteig nur in gebückter Haltung begehen können bzw. auf die Straße ausweichen müssen.
Die Grundstückseigentümer werden hiermit gebeten, hierauf zu achten und im Bedarfsfalle entsprechende Rückschnitte vorzunehmen.