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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 18/2024
Stadtnachrichten
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Beginn der Badesaison 2024

Die diesjährige Badesaison im Waldschwimmbad Lollar beginnt

am Sonntag, dem 12. Mai 2024.

Die Badesaison 2024 wurde an neue Pächter übergeben. Zuständig für den Schwimmbadbetrieb ist die Firma aqua Family, vertreten durch die Herren Jörg Norwig und Kamyar Mirzai.

Die Badekarten sind an der Kasse im Eingangsbereich erhältlich.

Die Familiensaisonkarte (Eltern inkl. Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahren) kann bereits ab Mittwoch, dem 8. Mai 2024, ausschließlich bei der Stadtverwaltung während den Sprechzeiten erworben werden. Ein entsprechendes Ausweisdokument ist vorzulegen.

Ab diesem Jahr ist auch eine EC-Kartenzahlung im Freibad möglich!

Das Waldschwimmbad ist täglich von 9.00 bis 20.00 Uhr durchgehend geöffnet. Bei schlechter Witterung bleibt eine Verkürzung der Badezeit vorbehalten. Das Ende der Öffnungszeit wird vom Badepersonal eine halbe Stunde vorher angekündigt. Bis zum Ablauf der Öffnungszeiten muss das Schwimmbadgelände verlassen werden.

Der Verkauf der Eintrittskarten endet eine halbe Stunde vor dem Ende der Öffnungszeit. Alle Besucher, auch diejenigen mit Einzelkarten, können die Schwimmbadgaststätte über die vorhandene Wendeltreppe aufsuchen. Hierbei muss die Eintrittskarte mitgeführt und vorgezeigt werden.

Die Benutzung der Warmduschen erfolgt durch Einwurf von Wertmarken, die an der Kasse im Eingangsbereich gegen Entgelt erworben werden können.

Wir appellieren an die Besucher, die Fahrzeuge nicht verkehrswidrig zu parken und damit den Rettungsfahrzeugen die Zufahrten zu versperren. Auf das Halteverbot in den angrenzenden Ortsstraßen wird besonders hingewiesen. Bei verkehrswidrigem Parken muss mit einem Verwarnungsgeld gerechnet werden.

Unterhalb des Bades und bei den Sportanlagen stehen Parkplätze zur Verfügung.

Auch stehen ausreichend Fahrradabstellanlagen vor dem Eingangsbereich zur Verfügung.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Benutzung des Bades nach dem Ende der Öffnungszeit untersagt ist. Verstöße wegen Hausfriedensbruch werden zur Anzeige gebracht. Hausfriedensbruch begeht, wer in das umfriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt und sich nicht entfernt, sobald er von einem Berechtigten dazu aufgefordert wird (§ 123 StGB).

NEUE Benutzungsentgelte für das Freibad Lollar

Benutzergruppe A:

Erwachsene ab 18 Jahre

Benutzergruppe B:

Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren,

Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis, Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr ablegen (FSJler) oder einen Bundesfreiwilligendienst verrichten sowie Inhaber einer Ehrenamtscard

Entgelte

Einzelkarten

Gruppe A

4,50 €

Gruppe B

3,00 €

10er Karten

Gruppe A

40,00 €

Gruppe B

27,00 €

Saisonkarten

Gruppe A

72,00 €

Gruppe B

50,00 €

Familiensaisonkarten

145,00 €

(nur in Stadtverwaltung zu erwerben!)

Als Familie gelten dabei mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r und deren/dessen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren.

Erwachsene ab 18 Jahre (Gruppe A) können Einzelkarten sowie besonders gekennzeichnete 10er Karten und Saisonkarten jeweils zum Preis der Kategorie B erwerben, die nur für die Benutzung des Bades ab 18.00 Uhr Gültigkeit haben.

Saisonkarten des Freibades haben nur für eine Badesaison Gültigkeit, eine anteilige Gebührenerstattung ist ausgeschlossen. Mehrfachkarten (z.B. 10er-Karten) berechtigen nur zum einmaligen Einlass pro Entwertung. Auch die Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt. Bei Verlassen des Bades ist dies abgegolten.

Es gilt die Satzung und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar, welche auf der Homepage www.lollar.de einzusehen ist.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister