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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 19/2023
Stadtnachrichten
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Freibad Lollar - Saisoneröffnung

Beginn der Badesaison 2023

Die diesjährige Badesaison im Waldschwimmbad Lollar beginnt

am Sonntag, dem 14. Mai 2023.

Zuständig für den Schwimmbadbetrieb ist die Firma GEMABA, vertreten durch Herrn Michael Langelage.

Die Badekarten sind an der Kasse im Eingangsbereich erhältlich.

Die Familiensaisonkarte (Eltern inkl. Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahren) kann bereits ab Mittwoch, dem 10. Mai 2023, ausschließlich bei der Stadtverwaltung während den Sprechzeiten erworben werden. Ein entsprechendes Ausweisdokument ist vorzulegen.

Wir appellieren an die Besucher, die Fahrzeuge nicht verkehrswidrig zu parken und damit den Rettungsfahrzeugen die Zufahrten zu versperren. Unterhalb des Bades und bei den Sportanlagen stehen Parkplätze zur Verfügung.

Auf das Halteverbot in den angrenzenden Ortsstraßen wird besonders hingewiesen. Bei verkehrswidrigem Parken muss mit einem Verwarnungsgeld gerechnet werden.

Auch stehen ausreichend Fahrradabstellanlagen vor dem Eingangsbereich zur Verfügung.

Das Waldschwimmbad ist täglich von 9.00 bis 20.00 Uhr durchgehend geöffnet. Bei schlechter Witterung bleibt eine Verkürzung der Badezeit vorbehalten. Das Ende der Öffnungszeit wird vom Badepersonal eine halbe Stunde vorher angekündigt. Bis zum Ablauf der Öffnungszeiten muss das Schwimmbadgelände verlassen werden.

Der Verkauf der Eintrittskarten endet eine halbe Stunde vor dem Ende der Öffnungszeit. Alle Besucher, auch diejenigen mit Einzelkarten, können die Schwimmbadgaststätte über die vorhandene Wendeltreppe aufsuchen. Hierbei muss die Eintrittskarte mitgeführt und vorgezeigt werden.

Die Benutzung der Warmduschen erfolgt durch Einwurf von Wertmarken, die an der Kasse im Eingangsbereich gegen Entgelt erworben werden können.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Benutzung des Bades nach dem Ende der Öffnungszeit untersagt ist. Verstöße wegen Hausfriedensbruch werden zur Anzeige gebracht. Hausfriedensbruch begeht, wer in das umfriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt und sich nicht entfernt, sobald er von einem Berechtigten dazu aufgefordert wird (§ 123 StGB).

Benutzungsentgelte für das Freibad Lollar

Benutzergruppe A:

Erwachsene ab 18 Jahre

Benutzergruppe B:

Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren,

Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis, Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr ablegen (FSJler) oder einen Bundesfreiwilligendienst verrichten sowie Inhaber einer Ehrenamtscard.

Entgelte
Einzelkarten
Gruppe A

3,50 €

Gruppe B

2,00 €

10er Karten
Gruppe A

30,00 €

Gruppe B

17,00 €

Saisonkarten
Gruppe A

65,00 €

Gruppe B

40,00 €

Familiensaisonkarten

130,00 €

Als Familie gelten dabei mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r und deren/dessen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren.

Erwachsene ab 18 Jahre (Gruppe A) können besonders gekennzeichnete Einzelkarten, 10er Karten und Saisonkarten jeweils zum Preis der Kategorie B erwerben, die nur für die Benutzung des Bades ab 18.00 Uhr Gültigkeit haben.

Saisonkarten des Freibades haben nur für eine Badesaison Gültigkeit, eine anteilige Gebührenerstattung ist ausgeschlossen. Mehrfachkarten (z.B. 10er-Karten) berechtigen nur zum einmaligen Einlass pro Entwertung. Auch die Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt. Bei Verlassen des Bades ist dies abgegolten.

Es gilt die Satzung und Gebührenordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Lollar, welche auf der Homepage www.lollar.de einzusehen ist.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister