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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ortsbeirat Odenhausen

Frau Ida-Elena Schulz, Höllenbachstraße 13, Lollar, hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat im Ortsbeirat Odenhausen niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE), Herr Wolfgang Haußmann, Lützelbergstraße 10, Lollar, in den Ortsbeirat Odenhausen nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 13.01.2023

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter