Titel Logo
Amtsblatt Lollar
Ausgabe 21/2024
Stadtnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

FB 1 - Verkehrsverhalten in Verkehrsberuhigtem Bereich

Beginn

Ende

Verkehrsverhalten in verkehrsberuhigten Bereichen

eines verkehrsberuhigten Bereiches

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, wie Sie sich als Verkehrsteilnehmer in durch Zeichen 325 gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen verhalten sollen.

1.

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;

Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.

Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3.

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4.

Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Auf Grund Beschwerden über häufiges Fehlverhalten werden wir diese Bereiche künftig intensiver kontrollieren.

Ich wünsche mir, dass die Verkehrsregelungen für die Zukunft eingehalten werden und es nicht notwendig wird, Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitsanzeigen auszusprechen.

Jan-Erik Dort
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde