Eine Poolbefüllung mit „privaten“ Standrohren oder über die öffentliche Feuerwehr ist nicht zulässig. Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz muss bezahlt werden und über geeichte Abrechnungszähler laufen.
Der Zweckverband Lollar-Staufenberg gibt keine Standrohre mehr zur Befüllung von privaten Poolanlagen über einen Unterflurhydranten aus. Ausnahme ist die Ausgabe von Standrohren an Poolbaufirmen zur Erstbefüllung im Rahmen einer Abnahme / Dichtheitsprüfung. Hierzu müssen folgende Bedingungen, Auflagen und Hinweise beachtet werden:
Das Standrohr ist nach vorhergehender Reservierung an der Betriebszentrale des ZLS, Sandweg 25 in 35457 Lollar, gegen eine Barkaution in Höhe von 250,00 € in Empfang zu nehmen. Die Tagesmiete beträgt 2,50 €. Für die Verbrauchsmenge erheben wir pro Kubikmeter eine Trinkwassergebühr in Höhe von 2,46 € (zzgl. 7 %) und eine Abwassergebühr in Höhe von 2,36 EUR.
Bitte halten Sie für die Aushändigung des Standrohres Ihre Bankverbindungsdaten parat.
Das Ausgabeformular mit den Hinweisen zum Betrieb des Standrohres ist in unserer Betriebszentrale zu unterzeichnen.
Bevor das Standrohr aufgebaut wird, ist eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für den Zeitraum der Erstbefüllung direkt bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lollar oder Stadt Staufenberg einzuholen. Das Standrohr im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß VAO zu sichern.
Vor Inbetriebnahme des Standrohres muss der Unterflurhydrant „leicht“ angespült werden, nach Möglichkeit während der Entnahme nicht die ganze Kapazität des Hydranten nutzen. Zuwiderhandlungen können zu Eintrübungen und Störungen im Ortsnetz führen. Den Aufwand zur Beseitigung der Störung im Ortsnetz müssen wir Ihnen gemäß dem Verursacherprinzip gesondert in Rechnung stellen.
Die Befüllung ist ausschließlich werktags zwischen 7.00 Uhr - 15.30 Uhr gestattet. Den Beginn und die Beendigung der Befüllung zeigen Sie dem Verfasser bitte telefonisch an.
Poolunterhaltung
Trinkwasser ist kostbar, daher sollten Sie mit dem Wasser in Ihrem Pool verantwortungsvoll umgehen. Vermeiden Sie hohen Wasserverlust durch Verdunstung, indem Sie den Pool bei Nichtbenutzung abdecken. Befüllen Sie außerdem den Pool nicht zu hoch, um den Wasseraustrag zu reduzieren. Sobald dem Pool chemische Zusatzstoffe hinzugefügt werden handelt es sich um Abwasser, welches der öffentlichen Abwasseranlage zu geführt werden muss und darf nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen vom ZLS unter der Telefonnummer 06406-9134 0 zur Verfügung.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an die abrechnung@zls-lollar.de senden.
Geschäftsführer