Durch den Sterbefall eines Ortsgerichtsschöffen ist diese Position neu zu besetzen.
Nach dem Gesetz dürfen zu Ortsgerichtsschöffen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichts-mitgliedern ernannt werden.
Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Ortsgerichtsschöffen werden von der Stadtverordnetenversammlung dem zuständigen Amtsgericht zur Ernennung vorgeschlagen. Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre.
Interessierte Personen melden sich bitte schriftlich bis zum 23. Juni 2024 unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und beruflicher Tätigkeit beim Magistrat der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar.