Die Stadt Lollar hat auch für das Jahr 2025 wieder einen Förderantrag gestellt und nun den Förderbescheid in Höhe von 10.000,00 Euro erhalten.
Das Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ unterstützt hessische Gemeinden, die die Möglichkeiten des Sports zur Integration und sozialen Teilhabe nutzen möchten. Individuelle Gestaltungsspielräume ermöglichen den Gemeinden, speziell auf die Situation vor Ort abgestimmte Maßnahmen und Projekte umzusetzen. „Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen.
Sport eignet sich in besonderer Weise als Teilhabe- und Integrationsplattform. Sporttreiben ist ein kultur- und schichtübergreifendes Phänomen. Die Regeln des Sports sind universell und Sprachprobleme können durch nonverbale Kommunikation überwunden werden. Sportvereine leisten schnell und unbürokratisch Hilfe vor Ort.
Um die integrative und soziale Kraft des Sports vor Ort zu stärken und gleichzeitig die hohe Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich im Bereich der integrativen und sozialen Arbeit zu engagieren, hat die Hessische Landesregierung zusammen mit der Sportjugend Hessen 2016 das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ aufgesetzt. Im Jahr 2022 wurde das mit dem #BeInclusive Award der Europäischen Kommission ausgezeichnete Förderprogramm um die Zielgruppen „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „sozial benachteiligte Menschen“ erweitert und in „Sport integriert Hessen“ umbenannt.
Im Rahmen des Landesprogramms werden Sport- und Bewegungsangebote im Regelfall von Sportvereinen für und mit den genannten Zielgruppen sowie der Einsatz von Sport-Coaches gefördert. Begegnungsort und Orte der Kommunikation werden geschaffen, passende Sport- und Bewegungsangebote entwickelt sowie lokale, regionale und hessenweite Netzwerke auf- und ausgebaut. Im Sinne einer präventiven Gesundheitsförderung werden Personen aus den Zielgruppen zum Sporttreiben sowie für Mitgliedschaften in Sportvereinen motiviert.
Durch Unterstützung von gezielten Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen sowie durch die Förderung von Sport-Coach-Tandems werden Menschen für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen. Sport-Coaches stellen den Kontakt zwischen den Zielgruppen und Sportangeboten her und begleiten die Teilnehmenden in der ersten Zeit.
Städte und Gemeinden erhalten in Abhängigkeit von der Anzahl der in der Gemeinde zum 31.08. des Vorjahres gemeldeten Regelleistungsberechtigten (SGBII) auf Antrag eine pauschale Förderung.
Beispiele für mögliche Verwendungszwecke
Alle Maßnahmen und Beschaffungen müssen einen eindeutigen Bezug zur integrativen und/oder sozialen Arbeit im Sport haben.
| 1. | Aufwandsentschädigung und/oder Personalkosten - Sport-Coach(es) | |
| 2. | Übungsleitervergütung | |
| 3. | Sachmittel für Sportangebote für und mit Geflüchteten - Ausgaben für bewegliche Sachen sind auf 20 % der bewilligten Fördersumme begrenzt! | |
| 4. | Förderung des ehrenamtlichen Engagements | |
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| - | Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandem |
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| - | Ausbildungstandems |
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| - | Schulungsmaßnahmen |
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| - | Kosten für Sport-Coach-Schulung / Beratung |
5. NICHT zuwendungsfähig sind insbesondere:
Im Rahmen von Schwimmkursen werden, im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Badeunfällen, Eintrittsgelder für das Schwimmbad bzw. Schwimmbadmieten sowie Übungsleiterkosten des/der Schwimmlehrer/in anerkannt.
Hinweis:
Für mit * gekennzeichnete Punkte kann eine Kostenüberahme im Rahmen des Förderprogramms
„Sport für alle Kinder“ bei der Sportjugend Hessen beantragt werden.
https://www.sportjugend-hessen.de/vielfalt-im-sport/sport-fuer-alle-kinder/
Allgemeiner Hinweis:
Die bewilligten Fördermittel müssen zweckgebunden verwendet werden. Eine Übertragung der jeweiligen Fördermittel ist nicht zulässig.
Sportvereine oder andere Institutionen, die entsprechende Sportangebote initiieren möchten oder bereits durchführen, können eine Förderung für vorgenannte Verwendungszwecke bei der Stadt Lollar beantragen.
Anträge können ab sofort bis zum 15.08.2025 eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15.08.2025 eingehen, können, sofern dann noch Mittel vorhanden sind, nachrangig berücksichtigt werden!
Bei Fragen zur Beantragung der Fördermittel für Ihr Sportangebot in Lollar wenden Sie sich bitte an Frau Gierhardt, Leiterin des Fachdienstes Soziales und Kindertagesstätten, Tel.: 06406/920-131 oder per E-Mail: nadine.gierhardt@lollar.info oder an Frau Freudenstein, Tel.: 06406/920-139, E-Mail: gabriele.freudenstein@lollar.info.