Im Rahmen eines sechsmonatigen Verkehrsversuchs wird die K 29 in der Zeit vom 14.05.2022 bis 30.11.2022 als „unechte“ Fahrradstraße ausgewiesen.
Auf einer „echten“ Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und Elektrozweiräder, also elektrisch unterstützte Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter, fahren. Eine „unechte“ Fahrradstraße unterscheidet sich von einer echten dadurch, dass ihre Benutzung durch entsprechende Zusatzzeichen auch für PKW und Motorräder freigegeben ist. Auch landwirtschaftlicher Verkehr ist weiterhin möglich. Grundsätzlich gilt:
Die Fahrbahnbreite beträgt im gesamten Streckenverlauf weniger als 4,5 Meter. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten haben, liegt außerorts bei zwei Metern. Damit ist das Überholen von Radfahrenden auf der ganzen K 29 bereits aktuell nicht mehr zulässig.
Auf der Fahrradstraße gilt: