Anpflanzungen auf Privatgrundstücken entlang von öffentlichen Wegen und Straßen sind von den Grundstückseigentümern so zu unterhalten, dass von den überhängenden Zweigen keine Gefährdungen für die Fußgänger oder die Kraftfahrzeugführer ausgehen.
Grundsätzlich gilt hier aus den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze wuchern dürfen. Ein rechtzeitiger Rückschnitt der Anpflanzungen verhindert Beschwerden der Verkehrsteilnehmer. Ganz besonders ist darauf zu achten, dass Verkehrsbeschilderungen nicht von Zweigen verdeckt werden.
Bei größeren Anpflanzungen (z.B. Bäume mit ausladenen Ästen) ist ein oberer Sicherheitsraum von 2,25 m über Gehwegen und 4,50 m über den Fahrbahnen einzuhalten. Der seitliche Sicherheitsraum erstreckt sich immer bis zur Grundstücksgrenze.
Verkehrsschilder und Straßennamenschilder sind immer freizuschneiden.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen diesbezüglich zu überprüfen und notwendige Rückschnitte sofort durchzuführen.