| Stadt Lollar | |
| - Die Stadtverordnetenversammlung - | |
| Az.: | FB1/022.32:21-26 |
| Dz.: | Jü |
am Donnerstag, 12.12.2024, 18:05 Uhr bis 18:56 Uhr,
im großen Saal des Bürgerhauses Lollar
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)
Anwesend:
der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)
die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)
die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)
der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU) (, ab TOP 5)
der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)
die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)
der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)
der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)
die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Jonas Schaum (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Michael Schmitt (SPD)
die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)
der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)
der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)
die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)
der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)
Der Magistrat:
Bürgermeister Herr Jan-Erik Dort
1. Stadtrat Herr Bernd Maroldt (SPD)
Stadtrat Herr Franz Schneider (FDP)
Stadträtin Frau Petra Schubert (GRÜNE)
Stadtrat Herr Roman Schulz (SPD)
Entschuldigt fehlen:
die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)
der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)
der Stadtverordnete Herr Dr. Karl-Heinz Kogel (SPD)
der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)
die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)
Stadtrat Herr Mathias Fritz (CDU)
Stadtrat Herr Christian Mank (CDU)
Stadtrat Herr Marko Martin (GRÜNE)
Stadträtin Frau Sina Speier (SPD)
Schriftführung:
der Schriftführer Herr Dieter Jünger
Gäste:
---
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit | |
| 2 | Umbuchung von Mitteln zur Zahlung der 6. Abschlagsrechnung der Firma Baustra: | (622/2024) FD 3.1/656.221 |
| 3 | Waldwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026 | (502/2024 1. Ergänzung) FD 2.1/855.17 |
| 4 | 2. Änderung der Spielapparatesteuer-Satzung zum 01.01.2025 | (592/2024) FD 2.1/968.811 |
| 5 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) | (495/2024 1. Ergänzung) FD 2.1/963.11 |
| 6 | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 | (597/2024) FB 2/902.411 |
| 7 | Entsendung eines Vertreters sowie einer Stellvertretung in die "Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH" | (536/2024) Gremien/644.80 |
| 8 | Neuparzellierung des Grundstückes Ostendstraße 2 in Lollar | (570/2024) FB 3/626.041 |
| 9 | Bauleitplanung der Stadt Lollar; Gemarkung Lollar;Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes "Auf dem kleinen Sändchen" | (574/2024) FB 3/621.411 |
| Auswertung und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB | |
| Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB | |
| 10 | Neubesetzung des Ehrenamtes zur stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lollar | (571/2024) Vorzimmer/084.90 |
| 11 | Gemeinschaftliche Planung für eine bessere Verkehrs-Infrastruktur im Bereich der Nahmobilität; | (600/2024) FD 1.3/112.220 |
| Zebrastreifen und Tempo 30 in Ruttershausen; | |
| Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2024 | |
| 12 | Mitteilungen | |
| 12.1 | 252. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2025: Städte und Gemeinden"; Prüfungsankündigung | (587/2024) FD 2.1/095.21 |
| 12.2 | Car-Sharing Standort und Startzeitraum | (603/2024) Klima/794.12 |
| 12.3 | Wahlhelfer für die vermutlich bevorstehende Neuwahl des Bundestages am 23.02.2025 gesucht | (607/2024) FD 1.3/062.116 |
| 13 | Schriftliche Anfragen | |
Sitzungsverlauf
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit mit 29 anwesenden Stadtverordneten gegeben ist.
Er eröffnet die Sitzung und verweist auf einen Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters zur "Umbuchung von Mitteln zur Zahlung der 6. Abschlagsrechnung der Fa. Baustra“, der allen Stadtverordneten vorliegt. Bürgermeister Jan-Erik Dort begründet den Antrag und seine Dringlichkeit kurz.
Vor der Abstimmung zur Aufnahme auf die Tagesordnung teilt der Stadtverordnetenvorsteher noch mit, dass Der Antrag „Beschaffung einer Kehrmaschine für den städtischen Bauhof“ zurückgezogen wurde und der Dringlichkeitsantrag als TOP 2 behandelt werden soll. Hierüber wird abgestimmt und die erforderliche Mehrheit wird erreicht.
Damit gestaltet sich die Tagesordnung wie vorstehend.
|
| Der Dringlichkeitsantrag „Umbuchung von Mitteln zur Zahlung der 6. Abschlagsrechnung der Fa. Baustra“ wird als TOP 2 auf die Tagesordnung genommen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 2 | Umbuchung von Mitteln zur Zahlung der 6. Abschlagsrechnung der Firma Baustra: | (622/2024) FD 3.1/656.221 |
Bürgermeister Jan-Erik Dort erläutert den Sachverhalt, der zu dem Beschlussantrag geführt hat und beantwortet eine Nachfrage der CDU-Fraktion zum zeitlichen Ablauf.
Sodann wird der Beschlussantrag mehrheitlich angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der überplanmäßigen Bereitstellung der Mittel in Höhe von 86.000,- Euro zur Begleichung der 6. Abschlagsrechnung der Firma Baustra wie folgt zuzustimmen:
18 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
| 3 | Waldwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026 | (502/2024 1. Ergänzung) FD 2.1/855.17 |
Aus dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berichtet der Ausschussvorsitzende Hartmut Wirth von mehrheitlicher Zustimmung. Er weist auf die erfolgten Änderungen hin, die in der Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2025/26 Niederschlag gefunden haben.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Jens-Christian Kraft, gibt die ablehnende Haltung der CDU zum Waldwirtschaftsplan zur Kenntnis.
Ohne weitere Wortbeiträge erfolgt die mehrheitliche Annahme.
|
| Dem Waldwirtschaftsplan wird mit den in der Veränderungsliste ausgewiesenen Veränderungen für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026 zugestimmt. |
16 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 4 2. | Änderung der Spielapparatesteuer-Satzung zum 01.01.2025 | (592/2024) FD 2.1/968.811 |
Aus dem HFA berichtet wiederum Hartmut Wirth als Ausschussvorsitzender. Dort wurde eine einstimmige Empfehlung zur Annahme des Beschlussantrags ausgesprochen.
Ohne weitere Wortbeiträge wird sodann einstimmig beschlossen:
|
| Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. I S.134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBI. S. 582), wird die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Lollar beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 5 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) | (495/2024 1. Ergänzung) FD 2.1/963.11 |
Von einer angeregten Debatte im HFA und einer mehrheitlichen Empfehlung zur Festsetzung der im Beschlusstext enthaltenen Hebesätze wird durch den Ausschussvorsitzenden Hartmut Wirth berichtet.
Die nachfolgende Abstimmung ergibt eine mehrheitliche Zustimmung zur Hebesatzsatzung.
* * * * *
Der Stadtverordnete Janis Gigler trifft nach der Abstimmung ein.
* * * * *
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern
(Hebesatzsatzung)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2024 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Festsetzung der Hebesätze 2025
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 245 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 420 v.H. |
| für die Gewerbesteuer | 440 v.H. |
§ 2 Festsetzung der Hebesätze 2026
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
245 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 420 v.H. |
| für die Gewerbesteuer | 440 v.H. |
§ 3 Gültigkeit
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025 und die Hebesätze nach § 2 gelten für das Haushaltsjahr 2026.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
17 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6 | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 | (597/2024) FB 2/902.411 |
Zunächst trägt für die CDU-Fraktion Dr. Jens-Christian Kraft die Haushaltsrede vor.
Für die SPD-Fraktion verweist Norman Speier auf die folgende Veröffentlichung der Haushaltsreden aller Fraktionen und verzichtet auf einen Vortrag.
Dieser Vorgehensweise schließt sich die Fraktion Grüne ebenfalls an, so Heidelore Alt.
Es folgt Kritik an der Haushaltsrede der CDU durch Hartmut Wirth und der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler bittet deutlich darum, weiterhin auf einen gepflegten Umgangston zu achten.
Sodann folgt der Beitrag der FDP-Fraktion zum Doppelhaushalt durch Cornelia Maykemper.
Aus der CDU-Fraktion wird durch Dr. Jens-Christian Kraft kritisiert, dass SPD und Grüne keine Haushaltsreden vortragen und wertet dies als Missachtung der Stadtverordnetenversammlung.
Auch die vergangene Haushaltsplanung der Mehrheitsfraktionen wie auch die Übertragung von Haushaltsmitteln erfährt Kritik.
Es folgt der Bericht der Ausschussvorsitzenden des HFA Hartmut Wirth, der vorträgt das die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses in die Veränderungsliste eingeflossen sind. Er geht kurz auf die Empfehlung zur Anpassung des Stellenplanes ein und berichtet über die Abstimmungsergebnisse.
Sodann wird auf die vorliegenden Änderungen hingewiesen, die durch eine Anpassung der Kreisumlage erforderlich geworden sind. Hierzu liegt allen Mandatsträgern eine berichtigte Version der Haushaltssatzung wie auch des Gesamtergebnishaushalts einschließlich Finanzplanung.
* * * * *
Die entsprechenden Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
* * * * *
Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen wird mehrheitlich beschlossen:
|
| Der vom Magistrat festgestellte und vom Haupt- und Finanzausschuss, den Ortsbeiräten sowie dem Senioren-, Ausländer- und Jugendbeirat beratene Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit den Bestandteilen | ||
|
|
| - | Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzplan |
|
|
| - | Teilergebnis- und Teilfinanzpläne |
|
|
| - | Investitionsprogramm |
|
|
| - | Stellenplan |
|
| wird unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zur Kenntnis genommen. | ||
|
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit ihren Anlagen in der vom Magistrat am 28.10.2024 festgestellten in der heute von der Stadtverordnetenversammlung veränderten Fassung. | ||
|
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das dem Haushalt 2025/2026 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029. | ||
17 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7 | Entsendung eines Vertreters sowie einer Stellvertretung in die "Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH" | (536/2024) Gremien/644.80 |
Ohne Aussprache wird beschlossen:
|
| Es wird festgestellt, das als Vertreter der Stadt Lollar in der "Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH" entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 71 HGO der Bürgermeister der Stadt Lollar berufen ist. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 8 | Neuparzellierung des Grundstückes Ostendstraße 2 in Lollar | (570/2024) FB 3/626.041 |
Auch diese Beschlussfassung erfolgt ohne Debatte.
|
| Die „Lollarer“ Vertretungsmitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hallenbad Lollar/Staufenberg werden angewiesen, im Rahmen der Eigentümerversammlung der Gebäude- und Freifläche Ostendstraße 2 in Lollar einer Neuparzellierung des Grundstückes in der Gemarkung Lollar, Flur 13 Flurstück-Nr. 59/5, Ostendstraße 2, 35457 Lollar, auf Grundlage der als Anlage beigefügten Vermessung zuzustimmen. |
|
| Die durch die Neuparzellierung entstehenden Kosten (Vermessung, Notariatsgebühren, Umschreibungsgebühren etc.) tragen der Landkreis Gießen und der Zweckverband Hallenbad Lollar/Staufenberg je zur Hälfte. |
|
| Durch den Magistrat ist zu prüfen, ob durch ein vereinfachtes Umlegungsverfahren eine kostengünstigere Umsetzung möglich ist. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 9 | Bauleitplanung der Stadt Lollar; Gemarkung Lollar; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes "Auf dem kleinen Sändchen" Auswertung und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB | (574/2024) FB 3/621.411 |
Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz (SBUNK) berichtet die Ausschussvorsitzende Jutta Pfaff von dem Vortrag des Planers wie auch der folgenden Diskussion. Der Ausschuss hat einstimmig die Annahme des Beschlussantrages empfohlen.
Ohne weitere Wortbeiträge erfolgt die Annahme des Beschlussantrags wie nachstehend.
|
| Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschlossen. |
|
| Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar stellt gemäß dem o.g. überarbeiteten Entwurf die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) fest (Feststellungsexemplar) und billigt die Begründung hierzu. |
|
| Die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. |
|
| Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 10 | Neubesetzung des Ehrenamtes zur stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lollar | (571/2024) Vorzimmer/084.90 |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler bittet die anwesende Frau Ramona Förster sich kurz zu erheben und bedankt sich für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes.
Ohne weitere Aussprache wird beschlossen:
|
| Frau Ramona Förster wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lollar gewählt. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 11 | Gemeinschaftliche Planung für eine bessere Verkehrs-Infrastruktur im Bereich der Nahmobilität; Zebrastreifen und Tempo 30 in Ruttershausen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2024 | (600/2024) FD 1.3/112.220 |
Frau Jutta Pfaff begründet den Antrag für die den Antrag stellende Fraktion und verweist auf die vor kurzem in Kraft getretene Novellierung der Rechtsgrundlagen hierzu. Auf eine Stellungnahme des Ortsbeirates Ruttershausen wird ausführlich Bezug genommen.
Es folgt die einstimmige Annahme des Beschlussantrages.
|
| Im Rahmen der stetigen Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beantragen wir die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) auf der Landesstraße L 3093 innerhalb Ruttershausen sowie die Überprüfung zur Anordnung von Tempo 30 auf diesem Abschnitt. Die Stadt Lollar hat sich das Ziel gesetzt, im ganzen Stadtgebiet max. Tempo 30 einzuführen, vgl. Beschluss vom 09.09.2021. Die Straßenverkehrsbehörde wird daher aufgefordert, die neuen rechtlichen Möglichkeiten nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung, die der Verkehrssicherheit nun höheren Rang einräumt als der Leichtigkeit des Verkehrs, auszuschöpfen. Der Zebrastreifen dient der Verkehrssicherheit insbes. von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Schulweg bzw. zum Kindergarten Niederschrift 28. Sitzung 10 von 13 und wird als zwingend erforderlich angesehen. Zudem verbinden Fußgängerüberwege Gehwege und fallen somit unter die „Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr“. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 12 | Mitteilungen |
| 12.1 | 252. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2025: Städte und Gemeinden"; Prüfungsankündigung | (587/2024) FD 2.1/095.21 |
|
| Die Prüfungsanmeldung zur 252. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2025: Städte und Gemeinden“ vom 04.11.2024 wird zur Kenntnis genommen. |
Zur Kenntnis genommen
| 12.2 | Car-Sharing Standort und Startzeitraum | (603/2024) Klima/794.12 |
Start des CarSharing-Projektes in Lollar
|
| Die Umsetzung der ersten Car-Sharing-Maßnahme in Lollar ist abgeschlossen. |
|
| Nach Magistratsbeschluss „Carsharing-Präsentation der Firma Mikar (online) 229/2023“, wird der 8-Sitzer Renault Trafic am „Alten Bahnhof 6“ auf Höhe des Hotel San Remo einen festen Standort für vier Jahre erhalten. Die Umwidmung des Parkplatzes als Car-Sharing-Parkplatz ist beantragt und wird von FB 1 durchgeführt. |
|
| Das Fahrzeug befindet sich seit dem 25.11.2024 im Einsatz. Das Fahrzeug ist über die mikar-App buchbar – wie beim Car-Sharing üblich – und muss nach Beendigung der Nutzung am selben Standort abgestellt werden. Die Öffnung des Fahrzeuges erfolgt ebenfalls über die mi-kar-app. Die Wartung des Fahrzeuges ist über einen Wartungsvertrag geregelt. |
|
| Hinweise zu Tankregelungen, Schadensfällen, Gebühren und Geschäftsbedingungen erfolgen nach Registrierung auf der mikar App und der Verifizierung des Führerscheins. |
|
| Die Stadt Lollar bedankt sich bei den durch Sponsoring beteiligten Unternehmen. |
Zur Kenntnis genommen
| 12.3 | Wahlhelfer für die vermutlich bevorstehende Neuwahl des Bundestages am 23.02.2025 gesucht | (607/2024) FD 1.3/062.116 |
|
| Für die vermutlich am 23.02.2025 stattfindende Neuwahl des Bundestages werden Wahlhelfer gesucht. Für die Besetzung der Wahlvorstände sind erfahrene und politisch engagierte Bürger wünschenswert. Daher bitten wir Sie, den Aufruf der Stadt Lollar wahrzunehmen. |
|
| Der Aufruf zur Suche nach Wahlhelfern wird zur Kenntnis genommen. |
Zur Kenntnis genommen
| 13 | Schriftliche Anfragen |
Keine
Der Stadtverordnetenvorsteher nimmt die letzte Sitzung des Jahres zum Anlass folgende Worte vorzutragen:
Weihnachten
In Zeiten wie diesen, in denen Menschen in eine ungewisse Zukunft schauen, ist das Fest der Liebe ein Anker im Meer der Nachrichten. Ist ein Zuhause, in dem die Schnelllebigkeit aus- und das vertraute Gefühl einsetzt. Vieles ist gerade nicht gut in unserer Welt, darüber wird pausenlos geredet, aber selten etwas gesagt. Es gibt viel zu hören, aber viel zu wenig, um zuzuhören. Trotzdem bleibe ich dabei, dass nicht alles schlecht ist in unserer Welt, in unserem Land, in unserer Stadt und in unserem Dorf. Musik zum Beispiel. Musik ist gut. Sie verbindet uns Menschen. Sie gibt uns viel mehr als sie selbst nimmt. Musik ist „more than a feeling, ist „we will rock you“ ein „Vogeltanz“ der „Einzug der Gladiatoren“, oder eine „kleine Nachtmusik“. Musik ist der Mensch, weil er erinnert und weil er kämpft“. Musik ist Liebe überall und für immer. Ist Last Christmas, jedes Jahr immer wieder. Zum Glück ist die Musik nicht das Einzige, was gut ist.
In Deutschland engagieren sich rund 29 Millionen Menschen freiwillig und unentgeltlich in unterschiedlichen Ehrenämtern für das Gemeinwohl und Sie alle gehören dazu. Das ist gut! Es gibt Züge die pünktlich ankommen, doch darüber spricht kaum jemand. Es gibt Menschen, die es gut mit der Menschheit meinen, doch die sieht niemand. Es gibt Luxus den wir nicht brauchen, aber den, will jeder sehen. Warum sage ich das? Damit wir nicht nur darüber reden. Es ist gut, dass wir hier in diesem Parlament unsere Demokratie leben und verteidigen. Wir alle haben hier etwas zu sagen und das geht heute sicher auch über den Politischen Tellerrand hinaus. Das ist ein „Dankeschön“ und ein „Ich glaube an dich“ oder „Du bist so viel mehr für mich“. Und auch wenn wir nichts sagen, weil es besser ist als nichtssagendes zu sagen, so können wir mal blinzeln und mal lachen und auch das sind gute Sachen.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken, dass Sie unsere Stadtverordnetenversammlung stets respektvoll und diszipliniert gemeinsam gestalten, auch wenn nicht immer eine einheitliche Meinung herrscht. Das wäre bestimmt auch nicht im Sinne der Demokratie. Ein herzliches Dankeschön an unseren Schriftführer Dieter Jünger, der stets den Überblick behält und uns immer und jederzeit mit seiner Expertise zur Verfügung steht. Aber auch bei den Schriftführer*in nen der Ausschüsse möchte ich mich bedanken. Herr Vincon im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz. Frau Nadine Gierhardt im Ausschuss für Soziales, Integration, Jugend, Kultur und Sport. Frau Magdalena Deutsch und Herr Stefan Schober im Haupt- und Finanzausschuss. Ein herzliches Dankeschön an die Damen aus dem Vorzimmer, Tanja Oßwald und Silvia Dietl, die immer souverän im Hintergrund arbeiten und dafür Sorge tragen, dass Einladungen, Geburtstagsgrüße und vieles mehr rechtzeitig und ordnungsgemäß ausgeführt wird. Auch bei den Mitarbeitern des Bauhofs möchte ich mich herzlich bedanken, die immer dafür sorgen, dass für unsere Versammlung alles bereitsteht. Tische, Stühle, Mikrofone werden zuverlässig auf- und wieder abgebaut. Natürlich geht hier auch ein Dankeschön an die Mitglieder des Magistrats und der Ortsbeiräte. Sie Alle sind wichtige Bestandteile unserer Demokratie.
Und zum guten Schluss möchte ich mich noch ganz besonders bei allen Menschen unserer Bevölkerung bedanken, die unsere Versammlungen hier im Bürgerhaus besuchen oder mittels der Protokolle im Amtsblatt verfolgen.
Nun darf ich noch Grüße von unserem Stadtbrandinspektor Marco Kirchner und dem Leitungsteam der Freiwilligen Feuerwehr Lollar ausrichten. Aufgrund zahlreicher Termine schaffen es die Kameradinnen und Kameraden heute nicht meiner Einladung zur Weihnachtsfeier zu folgen. Dennoch richtet Herr Kirchner ein großes Dankeschön an Sie liebe Kolleginnen und Kollegen aus, dafür, dass Sie stets am Feuerwehrwesen interessiert sind und mit Ihrem Ehrenamt in diesem Parlament dieses unterstützen.
Ich wünsche uns allen noch eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. Damit kommen wir zum gemütlichen Teil des Abends, zu dem ich Sie jetzt herzlich einlade.
Die Sitzung ist hiermit geschlossen.
Lollar, 12.12.2024
| Bertin Geißler | Dieter Jünger |
| Stadtverordnetenvorsteher | der Schriftführer |