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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Lollar

Herr Horst Haase, Lützelbergstraße 30, Lollar-Odenhausen, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Herr Sigurd Schneider, Hainstraße 16, Lollar-Salzböden, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Herr Rüdiger Pohl, Stollberg 7, 35457 Lollar-Salzböden, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Herr Steffen Preis, Stettiner Straße 10, 35457 Lollar-Ruttershausen, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Herr Gerald Weber, Blackenstraße 3, Lollar, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Herr Alexander Jost, Am Steinnörrn 28, Lollar-Salzböden, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Nachrücken in den Ortsbeirat Lollar

Herr Gerald Weber, Blackenstraße 3, Lollar, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat im Ortsbeirat Lollar niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Herr Stephan Kolanus, Bleichstraße 19a, Lollar, in den Ortsbeirat Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 29. Juli 2022

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter