| I. | Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 |
Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| Im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
23.892.800,-- EUR |
24.340.500,-- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
24.219.400,-- EUR |
24.493.800,-- EUR |
| mit einem Saldo von | -326.600,-- EUR | -153.300,-- EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
270.000,-- EUR |
0,-- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
60.000,-- EUR |
60.000,-- EUR |
| mit einem Saldo von | 210.000,-- EUR | -60.000,-- EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | 116.600,-- EUR | 213.00,-- EUR |
Der Ergebnishaushalt wird für die HH-Jahre 2025 und 2026 über die Entnahme aus Mitteln der ordentlichen Rücklage ausgeglichen.
| Im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
455.700,-- EUR |
623.100,-- EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.285.600,-- EUR | 308.100,-- EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.912.000,-- EUR |
1.276.100,-- EUR |
| mit einem Saldo von | -626.400,-- EUR | -968.000,-- EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
626.400,-- EUR |
968.000,-- EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.394.600,-- EUR |
1.437.200,-- EUR |
| mit einem Saldo von | -768.200,-- EUR | -469.200,-- EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von |
938.900,-- EUR |
814.100,-- EUR |
| festgesetzt |
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Der Finanzhaushalt wird für die HH-Jahre 2025 und 2026 über ungebundene liquide Mittel ausgeglichen.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2025 auf 626.400,- EUR, für das Haushaltsjahr 2026 auf 968.000,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahr 2025 und 2026 werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe(Grundsteuer A) auf |
245,00 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420,00 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 440,00 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
| 1. | Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfend gelten | |
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| a) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind. |
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| b) | alle über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen bis zu 10.000,- EUR. |
| 2. | Anstelle der Grenze von 10.000,- EUR nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | |
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| a) | im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000,- EUR sofern dadurch nicht 25 v.H. des Haushaltsvolumens des Budgets überschritten wird, |
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| b) | im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000,- EUR sofern dadurch nicht 25 v.H. des Haushaltsvolumens des Budgets und der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel überschritten wird. |
§ 9
Das Berichtswesen betrifft die regelmäßige Berichterstattung durch die Finanzabteilung. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise.
35457 Lollar, 12.12.2024
| II. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026 |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Gießen, 17.07.2025
Genehmigung
Hiermit genehmige ich der Stadt Lollar gemäß § 97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO),
| I. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. |
| II. | in Verbindung § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lollar zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite |
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| für das Haushaltsjahr 2025 in der Höhe von |
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| 626.400,00 Euro |
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| (in Worten: sechshundertsechsundzwanzigtausend Euro) |
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| für das Haushaltsjahr 2026 in der Höhe von |
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| 968.000,00 Euro |
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| (in Worten: neunhundertachtundsechzigtausend Euro) |
| III. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 in Höhe von jeweils |
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| 2.000.000,00 Euro |
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| (in Worten: Zwei Millionen Euro) |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2025 bis 05.08.2025 während den Dienstzeiten
| Montag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | von 08.00 Uhr bis 12 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, Fachbereich 2 (Finanzen), Zimmer 22 öffentlich aus.
Sowie unter www.lollar.de
Lollar, 21.07.2025