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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I.

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

Im Ergebnishaushalt

2025

2026

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

23.892.800,-- EUR

24.340.500,-- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

24.219.400,-- EUR

24.493.800,-- EUR

mit einem Saldo von

-326.600,-- EUR

-153.300,-- EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

270.000,-- EUR

0,-- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

60.000,-- EUR

60.000,-- EUR

mit einem Saldo von

210.000,-- EUR

-60.000,-- EUR

mit einem Fehlbedarf von

116.600,-- EUR

213.00,-- EUR

Der Ergebnishaushalt wird für die HH-Jahre 2025 und 2026 über die Entnahme aus Mitteln der ordentlichen Rücklage ausgeglichen.

Im Finanzhaushalt

2025

2026

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

455.700,-- EUR

623.100,-- EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.285.600,-- EUR

308.100,-- EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.912.000,-- EUR

1.276.100,-- EUR

mit einem Saldo von

-626.400,-- EUR

-968.000,-- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

626.400,-- EUR

968.000,-- EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.394.600,-- EUR

1.437.200,-- EUR

mit einem Saldo von

-768.200,-- EUR

-469.200,-- EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

938.900,-- EUR

814.100,-- EUR

festgesetzt

Der Finanzhaushalt wird für die HH-Jahre 2025 und 2026 über ungebundene liquide Mittel ausgeglichen.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2025 auf 626.400,- EUR, für das Haushaltsjahr 2026 auf 968.000,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahr 2025 und 2026 werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe(Grundsteuer A) auf

245,00 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420,00 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

440,00 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

1.

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfend gelten

a)

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

b)

alle über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen bis zu 10.000,- EUR.

2.

Anstelle der Grenze von 10.000,- EUR nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

a)

im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000,- EUR sofern dadurch nicht 25 v.H. des Haushaltsvolumens des Budgets überschritten wird,

b)

im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000,- EUR sofern dadurch nicht 25 v.H. des Haushaltsvolumens des Budgets und der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel überschritten wird.

§ 9

Das Berichtswesen betrifft die regelmäßige Berichterstattung durch die Finanzabteilung. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise.

35457 Lollar, 12.12.2024

Der Magistrat der Stadt Lollar
gez.
Jan-Erik Dort
Bürgermeister

II.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Gießen, 17.07.2025

Genehmigung

Hiermit genehmige ich der Stadt Lollar gemäß § 97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO),

I.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.

II.

in Verbindung § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lollar zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite

für das Haushaltsjahr 2025 in der Höhe von

626.400,00 Euro

(in Worten: sechshundertsechsundzwanzigtausend Euro)

für das Haushaltsjahr 2026 in der Höhe von

968.000,00 Euro

(in Worten: neunhundertachtundsechzigtausend Euro)

III.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 in Höhe von jeweils

2.000.000,00 Euro

(in Worten: Zwei Millionen Euro)

gez.
Anita Schneider, Landrätin

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2025 bis 05.08.2025 während den Dienstzeiten

Montag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch:

von 08.00 Uhr bis 12 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, Fachbereich 2 (Finanzen), Zimmer 22 öffentlich aus.

Sowie unter www.lollar.de

Lollar, 21.07.2025

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister