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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2024

I. Haushaltssatzung des Wasserverbandes „Lumdatal“

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 18.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

Im Ergebnishaushalt

Im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 852.145,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.

Staufenberg, den 18.04.2024

Peter Gefeller

Verbandsvorsteher

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 und 105 HGO erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Gießen, 18.07.2024

Zustimmung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird dem Wasserverband Lumdatal die Zustimmung erteilt.

I. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 und 2 HGO für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 sowie in den Planungsjahren 2025-2027.

II. gemäß § 103 Abs. 2 HGO für die Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von

852.145,00 Euro

(in Worten: achthundertzweiundfünfzig

tausendeinhundertfünfundvierzig Euro)

III. gemäß § 105 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: fünfhunderttausend Euro).

gez.
Anita Schneider
Landrätin

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.08.-12.08.2024 im Rathaus Staufenberg, Tarjanplatz 1, Zimmer 201, während den Dienststunden öffentlich ausgelegt.

gez.
Peter Gefeller
Verbandsvorsteher