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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 33/2022
Stadtnachrichten
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Nichtraucherschutzgesetz weiter verschärft

Rauchverbot nun auch in Festzelten

Die Gewerbeaufsicht des Landkreises Gießen teilt mit, dass das Rauchen in Festzelten bereits seit Ende letzten Jahres verboten ist. In den letzten Tagen häufen sich Anfragen hinsichtlich des Rauchens bei Veranstaltungen in Festzelten. Die Ausnahmeregelung, dass in Festzelten geraucht werden darf, wurde gestrichen. Dies gilt auch für das Rauchen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern. Für eine Verlängerung der Ausnahme sah der Gesetzgeber keinen sachlichen Grund mehr.

Außerdem wurde das Rauchverbot auf öffentliche Kinderspielplätze erweitert. Hier soll die Vorbildfunktion der Erwachsenen unterstützt werden.

Für mögliche Kontrollen sind die Ordnungsämter vor Ort zuständig, die nun auch mehr Rechtssicherheit haben. Wir bitten daher um Verständnis, dass der Großteil in der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens durch das Rauchverbot in Festzelten geschützt werden kann.

Der Ansprechpartner in Gewerberechtsfragen beim Landkreis Gießen heißt Markus Dörr und ist folgendermaßen zu erreichen: Tel.: (0641) 9390-2243, Gewerbe@lkgi.de