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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 33/2024
Stadtnachrichten
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Mitteilung Friedhofsverwaltung

Ungepflegte Gräber

Es wurde vermehrt festgestellt, dass auf den Friedhöfen der Stadt Lollar einige Grabstätten - auch um das Grab herum - nicht in friedhofswürdiger Weise instandgehalten und gepflegt werden. Die Friedhofsverwaltung weist eindringlich darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten bzw. die beauftragten Grabpflegenden die Grabstätte auch rund um das Grab unkrautfrei und sauber zu halten haben.

Auf § 35 der Friedhofsordnung wird hingewiesen.

Zur Unkrautbekämpfung dürfen keine Mittel verwendet werden, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen könnten.

Weiterhin weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ungepflegte Grabstätten seitens der Friedhofsverwaltung zu Lasten der Nutzungsberechtigten abgeräumt und eingeebnet werden können.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten bzw. Grabpflegenden der ungepflegten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb von 4 Wochen, spätestens bis zum 16.09.2024, in friedhofswürdige Weise instand zu setzen und zu unterhalten.

Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, gilt nach Ablauf der oben genannten Frist das Nutzungsrecht als entzogen. Die Grabstätten werden vom Friedhofspersonal abgeräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten trägt der Nutzungsberechtigte der Grabstätte.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister