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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Friedelhausen

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Waldfriedhof Friedelhausen“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.04.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldfriedhof Friedelhausen“ in der Gemarkung Friedelhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Stadtteil Friedelhausen beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke Nr. 10, 12 und 30 tlw., in der Flur 2; Flurstücke Nr. 9/4, 21/1, 22 und 23 in der Flur 3; Flurstücke Nr. 1 und 10 in der Flur 4, alle in der Gemarkung Friedelhausen.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof sowie einer Fläche für den Wald gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB. Das Planungserfordernis für die Ausweisung eines Waldfriedhofes besteht in dem aktuellen Wandel der Begräbniskultur. Die zunehmende Mobilität der Gesellschaft ist u.a. Grund für die Auflösung traditioneller ortsgebundener und Generationen übergreifender Familienstrukturen. Aufgrund dieses Wandels hat sich die Stadt Lollar i.V.m. mit dem Waldbesitzer dazu entschlossen, die traditionellen örtlichen Friedhöfe durch einen Waldfriedhof zu ergänzen, um eine Alternative zu den bisher üblichen Begräbnisformen anbieten zu können und gleichzeitig der Nachfrage nach dieser Einrichtung gerecht zu werden. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

(5) Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht wird dann gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung zum Entwurf hin (2.Verfahrensschritt) integriert und öffentlich mit ausgelegt.

(6) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung in der Zeit vom

26.08.2024 - 27.09.2024

im Internet unter der Adresse www.lollar.de -> Aktuelles -> Bauleitplanungen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können eingesehen sowie heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(7) Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de oder rathaus@lollar.info möglich.

(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Lollar das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Lollar, Gemarkung Friedelhausen

Bebauungsplan „Waldfriedhof Friedelhausen“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte

Geltungsbereich: FNP-Änderung/Bebauungsplan „Waldfriedhof Friedelhausen“