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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 36/2023
Stadtnachrichten
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Änderungen der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind zulässig

Beschluss wurde rechtzeitig gefasst.

Bürgermeister Jan-Erik Dort (parteilos) zeigte Verständnis, dass derzeit einige Bürger ihrem „Ärger Luft machen“ und gegen die neuen Gewerbe- bzw. Grundsteuerbescheide der Stadt Lollar Widerspruch einlegen. Bürgermeister Dort: „Das ist ihr gutes Recht, Bürger haben Vertrauensschutz.“ Allerdings gilt dieser Schutz, auf den sich viele beziehen nicht, wenn der Beschluss zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze vor dem 30.06. eines Jahres gefasst wurde.

Nach § 16 Abs.3 Gewerbesteuergesetz sowie § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann der Hebesatz für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) auch noch rückwirkend festgesetzt werden. Ein Beschluss, durch den der Hebesatz rückwirkend auf den Beginn des Kalenderjahres höher festgesetzt werden soll, als der Hebesatz für das vorangegangene Kalenderjahr, ist demnach nur zulässig, wenn er bis zum 30.6. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgt.

In der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar am 09.02.2023 wurde die Erhöhung der Hebesätze offiziell beschlossen. Dies ist nach Rechtsauskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und die getroffenen Beschlüsse wurde bereits ausführlich berichtet. Bürgermeister Dort erklärt die Zeitfolge damit, dass die Änderungsbescheide durch die Verwaltung erst jetzt verschickt werden konnten, da die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht abgewartet werden musste.

Bürgermeister Dort lässt allen Widerspruchsführern zunächst ein Informationsschreiben zur Sach- und Rechtslage zukommen und verweist darauf, dass diese einfache Auskunft kostenlos ergeht. Zur Vermeidung weiterer Kosten für ein evtl. erfolgloses Widerspruchsverfahren sollte jeder Betroffene zurückmelden, ob er den Widerspruch zurücknimmt oder weiterverfolgt. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung (Frau Deutsch, Telefon: 06406-920-122) gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Lollar