Stadt Lollar
- Der Stadtverordnetenvorsteher -
| Az.: | FB1/022.32:21-26 |
| Dz.: | Jü |
der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar
am Donnerstag, 04.09.2025, 20:00 Uhr bis 20:22 Uhr
im großen Saal des Bürgerhauses Lollar
Vorsitz:
Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)
Anwesend:
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)
die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)
der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU)
der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Matthias Kaiser (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)
der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)
der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)
die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)
der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)
der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)
der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)
der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)
die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)
die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)
der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)
Der Magistrat:
Bürgermeister (Gast) Herr Jan-Erik Dort
Stadtrat (Gast) Herr Mathias Fritz (CDU)
Stadtrat (Gast) Herr Christian Mank (CDU)
Stadtrat (Gast) Herr Marko Martin (GRÜNE)
Stadtrat (Gast) Herr Franz Schneider (FDP)
Stadtrat (Gast) Herr Roman Schulz (SPD)
Entschuldigt fehlten:
der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)
die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)
die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)
der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)
der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)
der Stadtverordnete Herr Werner Kuhl (SPD)
die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)
die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)
der Stadtverordnete Herr Michael Schmitt (SPD)
die Schriftführerin Frau Nadine Gierhardt
der Schriftführer Herr Markus Heeb
1. Stadtrat (Gast) Herr Bernd Maroldt (SPD)
Stadträtin (Gast) Frau Petra Schubert (GRÜNE)
Stadträtin (Gast) Frau Sina Speier (SPD)
Ortsvorsteherin (Gast) Frau Eva Achtzehnter
Ausländerbeiratsvorsitzender (Gast) Herr Dr. Awad Aljdi
Kinder- und Jugendvertretungsvorsitzende/r (Gast) Frau Dominique Amend
Ortsvorsteher (Gast) Herr Harald Pusch
Ortsvorsteher (Gast) Herr Michael Sauer
Schriftführer:
der Schriftführer Herr Dieter Jünger
Gäste:
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| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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| 2 | Schlussbericht über den doppischen Jahresabschluss 2016 | (302/2025) FD 2.1/913.691 |
| 3 | Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | (108/2025 1. Ergänzung) FD 1.2/460.017 |
| 4 | Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | (109/2025 1. Ergänzung) FD 1.2/460.017 |
| 5 | Neuabschluss der Stromlieferverträge ab 01.01.2026; Vergabeverfahren durch den Landkreis Gießen | (318/2025 1. Ergänzung) FB 3/880.23 |
| 6 | Ersatzbeschaffung eines Multicars für den Bauhof | (317/2025) FB 3/771.41 |
| 7 | Ortsgerichtsschöffen für den Bereich der Stadt Lollar | (309/2025) Vorzimmer/084.11 |
| 8 | Transparenz und Information zur ökologischen Waldentwicklung im Stadtwald Lollar sowie Umsetzung von Beschlüssen zur Ökopunktebewertung;Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 05.08.2025 | (351/2025) FB 3/621.290,, 855.001 |
| 9 | Mitteilungen |
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| 9.1 | Haushaltsvollzugsbericht 1. Quartal 2025 | (297/2025) FB 2/902.81 |
| 9.2 | Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025 | (352/2025) FB 2/902.81 |
| 9.3 | Haushaltsgenehmigung 2025/2026 | (332/2025) FB 2/902.411 |
| 9.4 | Sachstandsbericht zu den laufenden und geplanten Tiefbaumaßnahmen im StadtgebietLollar | (305/2025) FD 3.1/6, 6, 65 |
| 9.5 | Baulandentwicklung "Hainstadt", Eingabe an die EU-Kommission und die Kommunalaufsicht | (372/2025) FB 3/621.410 |
| 10 | Schriftliche Anfragen |
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Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler eröffnet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
| 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler begrüßt die Anwesenden und ergreift vor dem offiziellen Teil der Sitzung die Gelegenheit auf die 1.250-Jahr-Feierlichkeiten von Salzböden einzugehen. Er spricht im Namen aller Mandatsträger der Stadt Lollar seinen herzlichen Dank und auch seine Anerkennung für die Organisatoren und die mehr als 300 ehrenamtlichen Helfer aus, welche außerordentlich schöne und gelungene Feierlichkeiten auf die Beine gestellt haben.
Er stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Stadtverordnetenversammlung mit 27 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
| Zur Tagesordnung werden keine Anträge gestellt. |
| 2 | Schlussbericht über den doppischen Jahresabschluss 2016 | 302/2025 FD 2.1/913.691 |
Nachdem der Top aufgerufen wurde, berichtet der Ausschussvorsitzende des HFA, Hartmut Wirth, von einer einstimmigen Beschlussempfehlung des Fachausschusses zur Entlastung des Magistrates.
Ohne Aussprache wird beschlossen:
| Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Gießen über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird zur Kenntnis genommen. |
| Das Rechnungsergebnis schließt für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Unterdeckung in Höhe von 32.908,78 € ab. Das Finanzergebnis weist einen Zahlungsüberschuss in Höhe von 6.882.136,40 € aus. |
| Die Bilanzsumme beläuft sich auf 46.422.553,95 € und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 928.267,59 €. |
| Dem Magistrat der Stadt Lollar wird gemäß § 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt. |
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
| 3 | Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | 108/2025 1. Ergänzung FD 1.2/460.017 |
Der Vorsitzende des SIJKS-Ausschusses, Herr Wolfgang Haußmann, ist entschuldigt. An seiner Stelle berichtet der HFA-Vorsitzende Hartmut Wirth von dem Beratungsergebnis von beiden Ausschüssen, da er auch in der SIJKS-Sitzung zugegen war.
Beide Ausschüsse empfehlen unter Berücksichtigung von drei Änderungsanträgen die Annahme der zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung.
Aus dem HFA ergeht noch zusätzlich die Empfehlung, dass der Magistrat darauf achten soll, keine „Altlasten“ von der Flohkiste“ zu übernehmen.
Ohne weitere Wortbeiträge wird sodann die „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar“ einstimmig beschlossen.
| Aufgrund der §§ 25 ff., 26, 27 ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006, GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005, GVBl. I S.142, zuletzt geändert am 16.02.2023, GVBl. S. 90, 93 und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff. des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012, BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl I S. 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022, BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 wird die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar beschlossen. |
| Änderungsantrag 1: |
| Die Nummerierung im § 5 ist zu korrigieren. |
| Änderungsantrag 2: |
| Im § 5 ist der neue Absatz 6 (alt Absatz 3) zu streichen. |
| Änderungsantrag 3: |
| Im § 11 Abs. 9 ist folgender Teilsatz zu streichen: „…wird das Kind grundsätzlich zum folgenden Monat von der Mittagsverpflegung ausgeschlossen.“ |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 4 | Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar | 109/2025 1. Ergänzung FD 1.2/460.017 |
Auch zu diesem TOP berichtet der HFA-Vorsitzende Hartmut Wirth aus beiden Fachausschüssen. SIJKS und auch HFA empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme der vorgelegten Gebührensatzung.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Kraft hat im Zuge der HFA-Beratungen um Vorlage einer Gehalts- und Tarifentwicklung der städtischen Kitas aus den letzten Jahren gebeten.
Aus dem SIJKS wird der Magistrat beauftragt, die Kosten für die Kitas für ein ganzes Jahr, nach Kitas getrennt, tabellenförmig zu erfassen und der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2026 vorzulegen.
Im Zug der Behandlung dieses TOP wird durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Norman Speier an die an die quartalsweise vorzulegenden Belegungszahlen der Kindertagesstätten der Stadt Lollar erinnert.
Ohne weitere Sachbeiträge wird sodann die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar beschlossen.
| Aufgrund der §§ 25 ff., 26, 27 ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006, GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005, GVBl. I S.142, zuletzt geändert am 16.02.2023, GVBl. S.90, 93 und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90 ff. des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012, BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022, BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 wird die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar beschlossen. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 5 | Neuabschluss der Stromlieferverträge ab 01.01.2026; Vergabeverfahren durch den Landkreis Gießen | 318/2025 1. Ergänzung FB 3/880.23 |
Nach der Mitteilung des HFA-Vorsitzenden Hartmut Wirth, dass der Ausschuss die Annahme der Beschlussempfehlung empfiehlt wird ohne weitere Wortbeiträge beschlossen:
| Das Angebot der Stadtwerke Gießen zur Lieferung von Strom für die Jahre 2026 und 2027 wird angenommen. |
| Grundlage ist das Ergebnis der Ausschreibung durch den Landkreis Gießen; Vergabeverfahren 96-41-826-25 (Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Gießen und weitere Kommunen). |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 6 | Ersatzbeschaffung eines Multicars für den Bauhof | 317/2025 FB 3/771.41 |
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird entsprechend der Beschlussempfehlung aus dem HFA nicht angenommen, sondern ohne Aussprache wird die Anregung des Fachauschusses zur produktneutralen öffentlichen Ausschreibung zur Abstimmung gestellt.
| Die Verwaltung wird aufgefordert, das Multicar produktneutral öffentlich auszuschreiben. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 7 | Ortsgerichtsschöffen für den Bereich der Stadt Lollar | 309/2025 Vorzimmer/084.11 |
* * * * *
Der Stadtverordnete Hartmut Wirth und Stadtrat Mathias Fritz
verlassen zu diesem TOP den Sitzungsraum.
* * * * *
Auf Bitte des Stadtverordnetenvorstehers erhebt sich die Anwesende Bewerberin Jasmin Breitenbücher und es wird ohne Aussprache beschlossen:
| Aufgrund der vorliegenden Bewerbungen für das Amt der Ortsgerichtsschöffen werden folgende 3 Personen zur Benennung dem Amtsgericht Gießen vorgeschlagen: | |
| - | Wirth, Hartmut |
| - | Fritz, Mathias |
| - | Breitenbücher, Jasmin. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 8 | Transparenz und Information zur ökologischen Waldentwicklung im Stadtwald Lollar sowie Umsetzung von Beschlüssen zur Ökopunktebewertung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 05.08.2025 | 351/2025 FB 3/621.290,, 855.001 |
Der Antrag wird durch Frau Jutta Pfaff für die antragstellende Fraktion begründet. Die Ziffer 1. des Antrags ist bereits seit dem Tag der Antragstellung erledigt und braucht daher keiner Beschlussfassung mehr. Die Ziffer 1. lautet:
| Das „Konzept für die ökosystem-orientierte Waldentwicklung im Stadtwald Lollar“ wird ab sofort auf der städtischen Internetseite öffentlich zugänglich gemacht, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen transparenten Einblick in die Ziele, Maßnahmen und Hintergründe der geplanten Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. |
| Seitens der CDU-Fraktion wird Zustimmung zu dem Antrag signalisiert und die einstimmige Annahme erfolgt ohne weitere Aussprache. | |
| Die Stadtverordnetenversammlung erhält bis Ende 2025 eine umfassende Vorlage über den Stand der beauftragten Ökopunktebewertung von geeigneten Waldflächen sowie über die Nutzung von finanziellen Möglichkeiten zur In-Wert-Setzung im Rahmen des Ökokontoausgleichs. Dabei sollen insbesondere die Potenziale von Flächen im FFH-Gebiet (z.B. bis zu 30 ha) berücksichtigt werden. |
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
| 9 | Mitteilungen |
| 9.1 | Haushaltsvollzugsbericht 1. Quartal 2025 | 297/2025 FB 2/902.81 |
| Der Haushaltsvollzugsbericht zum 1. Quartal 2025 wird zur Kenntnis genommen. |
Zur Kenntnis genommen
| 9.2 | Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025 | 352/2025 FB 2/902.81 |
| Der Haushaltsvollzugsbericht zum 2. Quartal 2025 wird zur Kenntnis genommen. |
Zur Kenntnis genommen
| 9.3 | Haushaltsgenehmigung 2025/2026 | 332/2025 FB 2/902.411 |
| Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Jahre 2025 und 2026 wird zur Kenntnis genommen. |
Zur Kenntnis genommen
| 9.4 | Sachstandsbericht zu den laufenden und geplanten Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet Lollar | 305/2025 FD 3.1/6, 6, 65 |
| 1. | Brückensanierung zwischen Lollar und Wißmar | |
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| Die Sanierung der Brücke zwischen Lollar und Wißmar ist derzeit im Bau. Das Projekt soll planmäßig bis zum 03.11.2025 abgeschlossen sein. Eine ausführliche Berichterstattung sowie eine Kostenaufstellung (rund 1.300.000 €) wurden bereits vorgelegt. | |
| 2. | Lumdasteg am Rathaus | |
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| Die Sanierung des Lumdastegs ist vorbereitet. Angebote wurden eingeholt, aktuell wird noch das Angebot eines Gerüstbauers erwartet. Im Anschluss können Betonsanierung, Geländerbau und Gerüstbau gemeinsam beauftragt werden. Die Maßnahme soll noch im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden.Voraussichtliche Kosten: ca. 60.000 € | |
| 3. | Brücke über die Bachstraße in Salzböden | |
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| Für dieses Projekt ist mit einer ersten Entwurfszeichnung bis Ende September 2025 zu rechnen. Parallel laufen naturschutzrechtliche Untersuchungen, sodass die Genehmigungsunterlagen zum Jahreswechsel an den Landkreis übergeben werden können.Ziel ist, die Ausschreibung bis März 2026 abzuschließen und die Maßnahme noch im Jahr 2026 umzusetzen. Voraussetzung ist die Genehmigung des Ersatzbaus durch den Kreis Gießen.Geschätzte Kosten: ca. 750.000 € | |
| 4. | Zufahrt zur Brücke Lollar–Wißmar | |
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| Nach Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025 wird versucht, diese Maßnahme als Erweiterung in die bestehende Förderung zu integrieren. Danach kann sie im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung realisiert werden. Ziel ist der Abschluss zeitgleich mit der Brücke, auch wenn der Zeitplan ambitioniert ist.orliegendes Angebot: ca. 70.000 € | |
| 5. | Robert-Bosch-Straße | |
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| Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Leider konnte das Ingenieurbüro Zick & Hessler den angestrebten Zeitplan erneut nicht einhalten. Dies hat Auswirkungen auf die Verhandlungsbereitschaft der Firmen, da diese für 2025 bereits ausgelastet sind.Die Arbeiten sollen im November 2025 abgeschlossen sein, bei einer Bauzeit von ca. 3,5 Monaten. Der Auftrag wurde am 21.07.2025 an die Firma Peter Diehl vergeben. Das Bauanlaufgespräch ist für den 24.07.2025 vorgesehen.Gesamtkosten: ca. 670.000 € | |
| 6. | Straße „Im Boden“ | |
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| Die Arbeiten sollen noch in den Sommerferien 2025 beginnen. Eine Mitteilung an Hallennutzer und Anlieger erfolgt, sobald der Bauzeitenplan vorliegt.Geplante Kosten: ca. 150.000 € | |
| 7. | Rothweg | |
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| Nach Eingang der Haushaltsgenehmigung kann der Planungsauftrag zur Erneuerung des Rothwegs vergeben werden. Ob die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Ohlsen noch in diesem Jahr begonnen werden können, ist derzeit unklar.Ziel ist eine Ausschreibung bis April 2026, um die Maßnahme bis Dezember 2026 abzuschließen.Geplante Kosten: ca. 350.000 € | |
| 8. | Holzmühler Weg (zwischen Lumdastraße und Einshäuser Weg) | |
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| Mit Eingang der Haushaltsgenehmigung wird die Planung gemeinsam mit dem ZLS ausgeschrieben. | |
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| Voraussichtliche Kosten: ca. 300.000 - 400.000 € | |
| 9. | Heidestraße | |
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| Die Heidestraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Eine ursprünglich für dieses Jahr vorgesehene Teilsanierung wurde auf 2026/2027 verschoben. Neben der Straßensanierung besteht hoher Sanierungsbedarf bei Kanal- und Wasserleitungen. Diese Maßnahme ist gemeinsam mit dem ZLS zu koordinieren. | |
| 10. | Straßenunterhaltung 2025 | |
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| Für das Haushaltsjahr 2025 standen – inkl. Übertragungen aus dem Vorjahr – 272.000 € zur Verfügung. | |
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| Stand 09.07.2025: | |
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| • | Bereits verausgabt: 170.000 € |
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| • | Restmittel: ca. 102.000 € |
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| Es stehen noch Maßnahmen wie Riss- und Bordsteinsanierung sowie Markierungsarbeiten aus. Die Mittel werden voraussichtlich vollständig verausgabt, was sich auch positiv im Straßenbild der Stadt bemerkbar machen wird. |
| 11. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED | |
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| Der Planungsauftrag an die Stadtwerke ist vergeben. Der Förderantrag wurde gestellt. Laut Rückmeldung aus Berlin befindet sich dieser aktuell in der Qualitätsprüfung. Mit einer Förderzusage noch in diesem Jahr ist zu rechnen. Kosten ca. 750.000€ | |
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| Durch den Bürgermeister wird mitgeteilt: Die Zusage für eine 75%-ige Förderung für die LED-Beleuchtung ist eingegangen. Der Magistrat bittet darauf zu achten, dass auch die Weihnachtsbeleuchtung anschließbar ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf dem Schulweg zur Salzbödetalschule auch LED-Beleuchtung erfolgt. | |
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| Bauhof Lollar | |
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| Der vom ZLS geforderte Überflutungsnachweis wurde beauftragt, nach dessen Ergebnis kann die notwendige Stauflläche nachgewiesen werden, sollte dies nicht der Fall sein, ist die zu befestigende Fläche entsprechend anzupassen, um das Stauvolumen zu erreichen. | |
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| Im nächsten Schritt kann die Planung finalisiert werden und die Arbeiten ausgeschrieben werden, Realistisch ist an dieser Stelle eher das Frühjahr bis Sommer 2026. Im Anschluss an die Ausschreibung können die Arbeiten frühestens im Herbst 2026 ausgeführt werden. Vorausgesetzt die bauliche Begleitung wird durch den Bauhof übernommen. Auch diese Maßnahme läuft ohne die Einbindung eines Generalplaners. | |
Zur Kenntnis genommen
| 9.5 | Baulandentwicklung "Hainstadt", Eingabe an die EU-Kommission und die Kommunalaufsicht | 372/2025 FB 3/621.410 |
Dr. Jens-Christian Kraft hat seitens der CDU-Fraktion folgende Nachfrage bzw. Anmerkung:
Liegt bereits eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor und kann diese zur Verfügung gestellt werden?
Antwort der Verwaltung:
Soweit eine Reaktion der Kommunalaufsicht erfolgt, wird diese der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Des Weiteren teilt Dr. Kraft mit, dass es sich die CDU-Fraktion vorbehält die Beschlusslage bzw. den zu schließenden Vertrag hinsichtlich der Vergabekriterien für Baugrundstücke überprüfen zu lassen.
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| Ein Bürger des Stadtteiles Salzböden hat eine Eingabe an die EU-Kommission, das Hessische Innenministerium und das Hessische Wirtschaftsministerium eingereicht. Diese haben es an die Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen weitergegeben. Der Beschwerdeführer unterstellt der Stadt Lollar rechtswidriges Verhalten in Bezug auf das Vergaberecht (Ausschreibung der Baugebietsentwicklung) sowie die geplanten Verkäufe der städtischen Feldwege. |
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| Zur Klärung der Rechtslage hat die Verwaltung zunächst eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingeholt. Demnach fällt der Vertragsabschluss mit der Inikom GmbH nicht unter das Vergaberecht, weil der Stadt Lollar keine Kosten entstehen. |
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| Der HSGB sieht als wesentliche Voraussetzung an, dass der angedachte Kaufpreis für die Feldwege als angemessen attestiert wird. Hierzu wurde ein Kurzgutachten beim Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten beim Amt für Bodenmanagement eingeholt. Der Gutachterausschuss hat den Kaufpreis als angemessen eingestuft. |
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| Beide Gutachten sind im Rahmen der Einladung als Anlage beigefügt gewesen. |
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| Aus Sicht der Verwaltung kann die die Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages vorbereitet werden. |
Zur Kenntnis genommen
| 10 | Schriftliche Anfragen |
Keine
Lollar, 05.09.2025
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| Bertin Geißler Stadtverordnetenvorsteher |
| Dieter Jünger der Schriftführer |
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