Das Verbrennen organischer Abfälle ist grundsätzlich verboten (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und nur in Ausnahmefällen möglich. Die Untersagung aufgrund der Wald- und Vegetationsbrandgefahr wird hiermit ab 04.10.2022 zurückgenommen.
Eine Anzeige zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle sowie Nutzfeuer ist rechtzeitig /2 Werktage vor Beginn) schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen. Die Formulare dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Lollar:
https://www.lollar.de/sv_lollar/B%C3%BCrgerservice/Antr%C3%A4ge%20&%20Formulare/Formulardepot/LONA%20HINWEISBLATT%20und%20ANMELDUNG%20Ver_180322.pdf
oder sind bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Die ausgefüllte Anzeige können Sie bei der Stadtverwaltung einreichen oder per Fax oder per E-Mail zusenden.
Diese Anzeige gilt nicht als Genehmigung. Sollte die Freiwilligen Feuerwehr alarmiert werden und ausrücken, werden lediglich keine Gebühren für den Einsatz fällig, wenn die Anzeige ordnungsgemäß abgegeben und die Gartenabfälle unter Beachtung der Auflagen verbrannt wurden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Gabriele Freudenstein
Sachbearbeiterin
Fachdienst 1.2 - Kindertagesstätten und Soziales
Fachdienst 1.3 - Ordnung, Bürgerservice, Standesamt und FFW
Telefon: +49 6406 920 139
Fax: +49 6406 920 299
Internet: www.lollar.de