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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 4/2023
Stadtnachrichten
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Laterne aus bedeutet Parkleuchte an

Im Zuge der Energieeinsparungen der Stadt Lollar wurde die Straßenbeleuchtung reduziert. Der Magistrat hat beschlossen, dass die Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Lollar mit allen Stadtteilen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgestellt wird.

Die Straßenlampen sind mit einem Laternenring gekennzeichnet. Diese Markierung kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaft die Laternen, welche nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind.

Ist keine Straßenlampe vorhanden oder erlischt diese nachts, muss am Auto oder auch Anhänger eine Parkleuchte angeschaltet oder eine Parkwarntafel angebracht werden.

Im Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung heißt es, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht, ist die eigene Beleuchtung entbehrlich. Wird aber die Straßenlaterne ausgeschaltet, muss die Parkleuchte auf der fahrbahnzugewandten Seite eingeschaltet sein.

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde –
-Straßenverkehrsbehörde-
Jan-Erik Dort, Bürgermeister