Titel Logo
Amtsblatt Lollar
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverband Hallenbad Lollar/Staufenberg 2022

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Zweckverbandsversammlung am 01.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

Im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

137.200,-- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

137.200,-- EUR

mit einem Saldo von

0,-- EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,-- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,-- EUR

mit einem Saldo von

0,-- EUR

ausgeglichen

Im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-6.900,-- EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500,-- EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

636.200,-- EUR

mit einem Saldo von

-636.700,-- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

633.700,-- EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

17.200,-- EUR

mit einem Saldo von

616.500,-- EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

-24.100,-- EUR

festgesetzt

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 633.700,- EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Lollar, 01.12.2022

gez.
Dr. Bernd Wieczorek
Bürgermeister
Vorsitzender des Verbandsvorstandes
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Zweckverband Hallenbad Lollar/Staufenberg 2022

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 17.01.2023 hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich dem Zweckverband Hallenbad Lollar-Staufenberg gemäß §18 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. §97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

I. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs. 5 Nr.2 HGO für den Finanzhaushalt.

II. in Verbindung mit §103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß §2 der Haushaltssatzung 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von

633.700,00 Euro

(in Worten: sechshundertdreiunddreißigtausendsiebenhundert Euro)

III. In Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO für den in §4 der Haushaltssatzung 2022 veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in der Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gez.
Anita Schneider
Landrätin

Der Haushaltsplan steht zur Einsichtnahme, während der Öffnungszeiten des Rathauses Lollar, in Raum 21 Holzmühler Weg 76 35457 Lollar zur Verfügung.