des Zweckverband Hallenbad Lollar/Staufenberg 2022
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Zweckverbandsversammlung am 01.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| Im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 137.200,-- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 137.200,-- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,-- EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,-- EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,-- EUR |
| mit einem Saldo von | 0,-- EUR |
| ausgeglichen |
| Im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -6.900,-- EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.500,-- EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 636.200,-- EUR |
| mit einem Saldo von | -636.700,-- EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 633.700,-- EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 17.200,-- EUR |
| mit einem Saldo von | 616.500,-- EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | -24.100,-- EUR |
| festgesetzt |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 633.700,- EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,- EUR festgesetzt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Lollar, 01.12.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 17.01.2023 hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich dem Zweckverband Hallenbad Lollar-Staufenberg gemäß §18 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. §97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
I. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs. 5 Nr.2 HGO für den Finanzhaushalt.
II. in Verbindung mit §103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß §2 der Haushaltssatzung 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von
633.700,00 Euro
(in Worten: sechshundertdreiunddreißigtausendsiebenhundert Euro)
III. In Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO für den in §4 der Haushaltssatzung 2022 veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in der Höhe von
500.000,00 Euro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
Der Haushaltsplan steht zur Einsichtnahme, während der Öffnungszeiten des Rathauses Lollar, in Raum 21 Holzmühler Weg 76 35457 Lollar zur Verfügung.