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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 4/2024
Stadtnachrichten
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Anmietung des Bürgerhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Lollar

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig um die Anmietung des Bürgerhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Lollar kümmern. Hier sind die allgemeinen Schritte und Informationen, die Sie benötigen:

1. Kontaktinformationen der zuständigen Stellen:

Wenden Sie sich direkt an die folgenden zuständigen Stellen, um korrekte Informationen zu erhalten. Diese Stellen werden Ihnen Auskunft über freie Termine, Benutzungsgebühren und die Anmeldemodalitäten geben.

Bürgerhaus Lollar + Selbstbewirtschaftungsraum

Ansprechpartner:

Frau Klotz

Telefon-Nr.

06406 920-146,

Email:

bauverwaltung@lollar.info

Terminvergabe:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gemeinschaftshaus Ruttershausen:

Ansprechpartner:

Frau Giencke

Telefon-Nr.

0171 2253634

Terminvergabe:

Dienstag und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr

Mehrzweckhalle Odenhausen

Ansprechpartner:

Frau Henkel

Telefon-Nr.

0174 1722791

Terminvergabe:

Dienstag und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Salzböden

Ansprechpartner:

Herr Schadeck

Telefon-Nr.

0171 6237663

Terminvergabe:

Dienstag und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr

2. Frühzeitige Anmietung:

Aufgrund der hohen Nachfrage wird empfohlen, die Räumlichkeiten frühzeitig für das Jahr 2024 anzumieten. Dies gibt Ihnen die beste Chance, den gewünschten Termin zu bekommen.

3. Anmeldemodalitäten:

Das Bürgerhaus und die Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Lollar stehen ausschließlich nur für Lollarer Bürger*innen und den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung. Der Mieter muss in Lollar gemeldet sein.

4. Anmeldung von Veranstaltungen über 100 Personen:

Falls Ihre Veranstaltung mehr als 100 Personen umfasst, müssen Sie diese schriftlich per Post oder E-Mail anmelden. Dabei ist es wichtig, folgende Informationen anzugeben:

  • Veranstaltungsart und –zweck
  • Datum und Uhrzeit
  • Voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • Kontaktdaten des Veranstalters

5. Sicherheitsprüfung:

Großveranstaltungen über 100 Personen unterliegen einer gesetzlichen Sicherheitsüberprüfung. Diese wird durch die Verwaltungsmitarbeiter und politische Gremien durchgeführt, bevor die Veranstaltung genehmigt wird.

6. Bereitstellung von Vertrag und Richtlinien:

Die örtlichen Verwalter*innen stellen den Vertrag und die Richtlinien bereit, um den Anmietungsprozess transparent und zugänglich zu gestalten.

Denken Sie daran, dass die genauen Details je nach den Regelungen und Praktiken der Stadt Lollar und ihren Ortsteilen variieren können. Daher ist es ratsam, sich direkt an die genannten Stellen zu wenden, um aktuelle und spezifische Informationen zu erhalten.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister