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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 4/2025
Stadtnachrichten
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Winterdienst

Räum- und Streupflicht der Anlieger bei Schneefällen und Eisglätte

(Satzung der Straßenreinigung der Stadt Lollar (StrRS §10,11)

In den Wintermonaten sind die Grundstückseigentümer verpflichtet vor Ihren Grundstücken die Gehwege und Überwege von Schnee und Eis freizuhalten.

Der Schnee sollte auf das eigene Grundstück geräumt werden, oder wenn dies nicht möglich ist, auf dem Gehweg zum Rand des Bordsteines geschoben werden. Das führt bei engen Gehwegen dazu, dass nur ein schmaler Pfad zur Verfügung steht - dies lässt sich jedoch im Winter nicht immer vermeiden.

In Bereichen wo keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Die Verpflichtung zur Schneeräumung gilt für die Zeit von 07:00 Uhr - 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall unverzüglich durchzuführen.

Im Sinne des Umweltschutzes und um die unerheblichen Instandsetzungskosten einzusparen, wird empfohlen, umweltfreundliche abstumpfende Mittel, wie Splitt, Sand, Granulat usw. zu benutzen.

Räum- und Streupflicht der Stadt

(Hessisches Straßengesetz (HStrG §10 Abs. 4 und 5)

Die Städte und Gemeinden haben die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgaben ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Die Städte und Gemeinden sind berechtigt, durch Satzungen die Verpflichtung zur Reinigung den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen.

Die Stadt Lollar hat den Eigentümern und Besitzern der Grundstücke mit der Satzung vom 31.08.1999 zuletzt geändert am 30.11.2000 die Reinigung übertragen.

Für den Winterdienst auf Landes- und Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei zuständig.

Behinderung durch parkende Fahrzeuge

Die Durchführung des Räum- und Streudienstes der Stadt wird auf den Straßen innerhalb des Ortes leider des Öfteren durch parkende Fahrzeuge stark behindert bzw. auf schmalen Straßen sogar ganz unmöglich gemacht. Es wird deshalb gebeten, an schmalen Straßen, unübersichtlichen, engen Kurven bei Schnee- und Eisglätte auch im eigenen Interesse nicht zu parken.

Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Winterzeit und bedanken uns recht herzlich für die Beachtung der obigen Hinweise sowie die Unterstützung der mit dem Winterdienst beauftragten Mitarbeiter.

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
Jan-Erik Dort, Bürgermeister