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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in den Ausländerbeirat Lollar

Herr Jimale Shirar Dahir hat durch Aufgabe seines Wohnsitzes in Lollar entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sein Mandat im Ausländerbeirat Lollar verloren.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächste noch nicht berufener Bewerberin des Wahlvorschlages DGL Frau Deeqo Jimale Ahmed, Lollar, in den Ausländerbeirat Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 24.01.2025

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter