Titel Logo
Amtsblatt Lollar
Ausgabe 40/2023
Stadtnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Befahren des Lollarer Kopfes

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es grundsätzlich verboten ist, die durch entsprechende Beschilderung gesperrten Feld-, Wald- und Wirtschaftswege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren. Im Bereich des Lollarer Kopfes ist mit verstärkten Kontrollen und kostenpflichtigen Verwarnungen zu rechnen.

Ausgenommen hiervon sind Fahrten im Sinne des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs sowie dem Anliegerverkehr und zu Jagdzwecken.

Das Radfahren ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet. Unter gegenseitiger Rücksichtnahme muss ein gefahrloser Begegnungsverkehr möglich sein.

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
Jan-Erik Dort, Bürgermeister