Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 16.05.2018, Az. 551ppi/070-2016#005, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis 31. Oktober 2018 im Rathaus Lollar, Holzmühler Weg 76, Bauamt - Zimmer 27, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
gez. Horst ClößnerEisenbahn-Bundesamt Frankfurt am Main