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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

der Bürgermeister:innenstichwahl in der Stadt Lollar

am 16.10.2022

Am 17.10.2022 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

7.392

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

2.880

Anzahl der gültigen Stimmen

2.848

Anzahl der ungültigen Stimmen

32

Die Wahlbeteiligung betrug 38,96 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Auf den Bewerber Herrn Dort, Jan-Erik sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Lollar gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeister:innenstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 21.10.2022

Florian Jäger
besonderer Wahlleiter