Für ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen aus der Kinder- und Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit sowie den Jugendfeuerwehren
Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in unseren Fortbildungen dafür geschult, den Schutzauftrag des § 8a SGB VIII in der Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich wahrzunehmen und umzusetzen.
§ 8a SGB VIII in der pädagogischen Arbeit
Definitionen unterschiedlicher Formen von Kindeswohlgefährdung (körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung)
Differenzierung von Wissen und Verdacht
Vorstellung und Anwendung der Interventionspläne im Landkreis Gießen
Konkrete Übungen mit Fallbeispielen
Zielgruppe sind haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen aus der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen. (Die Fortbildung ist nicht für die Sozialarbeit an Schulen und Jugendhilfe ausgerichtet!) In den Jugendpflegen sind das Verantwortliche in Jugendzentren, bei Ferienspielen oder Freizeiten sowie in der Leitung von Kinder- und Jugendgruppen. In der Vereins- und Verbandsarbeit betrifft das alle Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten, z.B. die Jugendfeuerwehren.
| Termine: | 2. und 16. November 2023 |
| Uhrzeit: | jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr |
| Ort: | Online (Zoom) |
| Kosten: | keine |
| Referent*in: | Kathrin Hick (Wildwasser Gießen e.V.) |
| Ansprechpartner*in: | Thomas Graf |
In Kooperation mit Wildwasser Gießen e.V.
Freistellung - Hinweis für Ehrenamtliche
Freistellung für die Teilnahme unter Lohnfortzahlung ist möglich.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns.
Das Anmeldeformular können Sie gerne bei Frau Gierhardt, Fachdienstleitung Soziales und Kindertagesstätten, per E-Mail anfordern (nadine.gierhardt@lollar.info)