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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 42/2024
Stadtnachrichten
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Prüfung der Grabmale auf Standsicherheit auf den Friedhöfen der Stadt Lollar

Auf den städtischen Friedhöfen werden von den Bediensteten der Stadt Lollar alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft. Diese Überprüfung erfolgt entsprechend den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften.

Ergibt die Prüfung, dass das Fundament nachgibt oder sich der Stein bewegt, erhalten diese Grabmale einen entsprechenden Aufkleber.

Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten werden zusätzlich, sofern die aktuelle Anschrift bekannt ist, schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein umgehend durch eine Fachfirma zu befestigen ist.

Wir möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte gemäß § 32 Abs. 2 unserer Friedhofssatzung die Pflicht haben das Grabmal mindestens einmal im Jahr, und zwar nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf eigene Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Nutzungsberechtigte von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister