Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass die auf den Grundstücken installierten, im Eigentum des ZLS stehenden Wasserzähler gegen Frost zu schützen sind. Dazu sind in nicht beheizten Räumen oder in einem Schacht installierte Wasserzähler (hier insbesondere Zähler in Gartengrundstücken) mit einem Frostwächter zu sichern bzw. wenn dies nicht möglich ist, mit geeigneten Dämmstoffen zu umgeben, um ein Einfrieren des Zählers zu verhindern.
Wir bitten alle betroffenen Eigentümer, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, um Schäden und Kosten zu vermeiden.