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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 44/2022
Stadtnachrichten
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Stadtnachrichten

Straßenverkehr

K 29: Ausweisung als „unechte“ Fahrradstraße ab dem 14.05.2022

Im Rahmen eines sechsmonatigen Verkehrsversuchs wird die K 29 in der Zeit vom 14.05.2022 bis 30.11.2022 als „unechte“ Fahrradstraße ausgewiesen.

Auf einer „echten“ Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und Elektrozweiräder, also elektrisch unterstützte Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter, fahren. Eine „unechte“ Fahrradstraße unterscheidet sich von einer echten dadurch, dass ihre Benutzung durch entsprechende Zusatzzeichen auch für PKW und Motorräder freigegeben ist. Auch landwirtschaftlicher Verkehr ist weiterhin möglich. Grundsätzlich gilt:

  • Dem Radverkehr steht die ganze Fahrbahnbreite zur Verfügung.
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt jedoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h.
  • Pkw und Motorräder dürfen dort Radfahrende weder behindern noch gefährden. Sie dürfen nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren.
  • Radfahrende dürfen nicht überholt werden (was im Übrigen wegen der zu geringen Fahrbahnbreite der K 29 bereits jetzt schon verboten ist).

Die Fahrbahnbreite beträgt im gesamten Streckenverlauf weniger als 4,5 Meter. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten haben, liegt außerorts bei zwei Metern. Damit ist das Überholen von Radfahrenden auf der ganzen K 29 bereits aktuell nicht mehr zulässig.

Der Bürgermeister als örtliche Verkehrsbehörde