Titel Logo
Amtsblatt Lollar
Ausgabe 44/2022
Stadtnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadtnachrichten

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Stadt Lollar möchte auch in diesem Jahr Buchen- und Misch-Industrieholz (Ei, Ah, Esh, HBu, Bir, Fi usw. )

als Brennholz für die Bevölkerung anbieten.

1. Das Brennholz wird in Fixlängen gerückt am festen Waldweg als Polter (4 – 6 m lange Stücke) angeboten.

Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Mindestbestellmenge von 2,5 Festmeter (fm) erforderlich. Ab 2,5 fm kann in Schritten von 2,5 fm bereitgestellt werden (5 fm, 7,5 fm , 10 fm)

Auf Grund der besonderen Situation in diesem Jahr liegt die Höchstbestellmenge bei ca. 10 fm, je Haushalt.

Preise:

85,00 € je Festmeter Buchen- Industrieholz (incl. 7,0 % Mehrwertsteuer)

80,00 € je Festmeter Misch- Industrieholz (Ei, Ah, Esh, HBu, Bir, Fi etc.) (incl. 7,0 % Mehrwertsteuer)

2. Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Die Maßermittlung erfolgt entweder über das Gewicht oder die Durchmesserermittlung.

3. Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Magistrat behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Stadtwald übersteigen.

4. Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs- (Orts-) -teil erfolgen.

5. Die Holzrechnung wird über die Stadt Lollar zugestellt. Der Holzabfuhrschein wird nach Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Stadt zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.

6. Da das Holz nach Bestellung für jeden einzelnen Kunden eingeschlagen und gerückt wird, kann dieses nach Zugang der Holzrechnung von der Stadt Lollar nicht mehr zurückgenommen werden.

7. Die Abfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages und Zugang des Holzabfuhrscheines durch die Stadt Lollar erfolgen. Der Holzabfuhrschein ist bei der Abfuhr mitzuführen. Der Holzabfuhrschein berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr.

8. Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber, Modul 1 Motorsägen Führerschein (liegendes Holz) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig.

11. Die Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes ist bis zum 15. April 2023 abzuschließen.

12. Es wird gebeten den nachstehend abgedruckten Bestellschein für Buchen- und/oder Misch- Industrieholz spätestens bis zum 01. Dezember 2022 auszufüllen und an die Stadt Lollar zu senden oder dort abzugeben. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei fehlender Unterschrift ist die Bestellung ungültig. Mündliche und telefonische Bestellungen werden nicht anerkannt.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Diskussion um ein Einschlagsmoratorium vermutlich kein Schlagabraum im Jahr 2023 zur Aufarbeitung im Wald abgegeben werden kann.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Dr .Bernd Wieczorek, Bürgermeister