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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG des Wasserverbandes „Lumdatal“ für das Haushaltsjahr 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I Seite 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl und des § 22 der Satzung des Wasserverbandes „Lumdatal“, Sitz in 35460 Staufenberg, hat die Verbandsversammlung am 19.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

Im Ergebnishaushalt

Im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Jahresüberschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufendender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 778.500,- EUR

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 663.500,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-EUR festgesetzt.

Staufenberg, den 19.12.2024

Peter Gefeller

Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

DIE LANDRÄTIN

Gießen, 24. Oktober 2025

des Landkreises Gießen

- Aufsichts- und Ordnungswesen –

Az.: 14/142-43

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme in der Zeit vom

03. November 2025 bis 10. November 2025

während der Servicezeiten im Rathaus der Stadt Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 – Zimmer 2.02, öffentlich aus.

Staufenberg, 30. Oktober 2025

Peter Gefeller
Verbandsvorsteher