„Ein Gesetz zur Verbesserung der Integration, das die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten ohne deutschen Pass als eigenständigen Themenkomplex nicht nennt, verdient seinen Namen nicht.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) begrüßt die Ankündigung eines Integrationsgesetzes. Irritierend sind Zeitpunkt und Gestaltung des Beteiligungsprozesses an dem Gesetzentwurf. Dazu erklärt Enis Gülegen, Vorsitzender der agah:
„Der Gesetzentwurf greift viele Errungenschaften und Forderungen zivilgesellschaftlicher, migrantischer Organisationen auf und das ist gut so. Was uns irritiert, ist der Prozess und die Geschwindigkeit, mit der am Ende der Legislaturperiode ein so wichtiges Gesetz auf die Schnelle beschlossen werden soll. Das Beteiligungsverfahren fand in der Sommerpause statt und wurde mit einer unangemessen knappen Frist versehen, eine Fristverlängerung wurde unbegründet abgelehnt.
Zu den großen Schwächen des Entwurfs gehört, dass er seinem Auftrag nicht gerecht wird politische Teilhabe aller zu ermöglichen. Ein Gesetz zur Verbesserung der Integration, das die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten ohne deutschen Pass nicht als eigenständigen Themenkomplex nennt, verdient seinen Namen nicht.
Irritierend ist auch, dass die bestehenden Institutionen der Landesintegrationspolitik - die Ausländerbeiräte und die agah - keine Erwähnung im Gesetzentwurf finden. Als einzige direktdemokratisch legitimierte Institution migrantischer Teilhabe ist die agah gesetzlich verankert, etwa im Hessischen Rundfunkrat. Warum taucht sie im Entwurf des Integrationsgesetzes nicht auf?
Die Landesregierung hatte vier Jahre Zeit, um dieses wichtige Gesetz gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln. Diese Chance hat sie verpasst und das merkt man dem Gesetz an.“