Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragsplan werden
Der Ergebnishaushalt wird über die Entnahme aus Mitteln der ordentlichen Rücklage ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt wird über ungebundene liquide Mittel ausgeglichen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 778.900,- EUR um 349.100,- EUR erhöht und damit auf 1.128.000,- EUR neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 540.000,- EUR um 2.450.000,- EUR erhöht und damit auf 2.990.000,- EUR neu festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 15.09.2022 beschlossene Stellenplan.
Änderungen bezüglich der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden nicht beschlossen.
Änderungen bezüglich des Berichtswesens werden nicht beschlossen.
35457 Lollar, den 15.09.2022
DIE LANDRÄTIN — Gießen, 07. November 2022
des Landkreises Gießen
- Aufsichts- und Ordnungswesen -
Az.: 14/901-10/13
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
I. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs.5 Nr.2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Stadt Lollar.
II. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Stadt Lollar zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung von 778.900,00 Euro um 349.100,00 Euro erhöhten Gesamtbetrag auf
1.128.000,00 Euro
(in Worten: Eine Million einhundertachtundzwanzigtausend Euro).
III. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zu dem in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 vorgesehenen, gegenüber der bisherigen Festsetzung von 540.000,00 Euro um 2.450.000,00 Euro erhöhten, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
2.990.000,00 Euro
(in Worten: Zwei Millionen neunhundertneunzigtausend Euro).
IV. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO für den in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 veranschlagten, unveränderten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,00 Euro
(in Worten: Zwei Millionen Euro).
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit der von mir erteilten Genehmigung sowie die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes nebst Anlagen bitte ich mir anzuzeigen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.11.2022 bis 25.11.2022 und vom 28.11.2022 bis 29.11.2022 im Rathaus Lollar, Holzmühler Weg 76, Zimmer 21, während den Dienststunden öffentlich aus.