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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 47/2022
Stadtnachrichten
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Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ 2022 –

Aufruf zur Antragstellung

Die Stadt Lollar hat auch für das Jahr 2022 wieder einen Förderantrag gestellt. Von den bewilligten Mitteln in Höhe von 10.000 Euro wurden bisher nur ca. 2.000 Euro abgerufen. Daher stehen aktuell noch ca. 8.000 Euro zur Verfügung.

Bei Fragen zur Beantragung der Fördermittel für Ihr Sportangebot in Lollar wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Frau Gierhardt, Leiterin des Fachdienstes Soziales und Kindertagesstätten, Tel.: 06406/920-131 oder per E-Mail: nadine.gierhardt@lollar.info.

Das Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ unterstützt hessische Gemeinden, die die Möglichkeiten des Sports zur Integration und sozialen Teilhabe nutzen möchten. Individuelle Gestaltungsspielräume ermöglichen den Gemeinden, speziell auf die Situation vor Ort abgestimmte Maßnahmen und Projekte umzusetzen. „Sport-Coaches“ helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen.

Sport eignet sich in besonderer Weise als Teilhabe- und Integrationsplattform. Sporttreiben ist ein kultur- und schichtübergreifendes Phänomen. Die Regeln des Sports sind universell und Sprachprobleme können durch nonverbale Kommunikation überwunden werden. Sportvereine leisten schnell und unbürokratisch Hilfe vor Ort.

Um die integrative und soziale Kraft des Sports vor Ort zu stärken und gleichzeitig die hohe Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich im Bereich der integrativen und sozialen Arbeit zu engagieren, hat die Hessische Landesregierung zusammen mit der Sportjugend Hessen 2016 das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ aufgesetzt. Im Jahr 2022 wurde das mit dem #BeInclusiv Award der Europäischen Kommission ausgezeichnete Förderprogramm um die Zielgruppen „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „sozial benachteiligte Menschen“ erweitert und in „Sport integriert Hessen“ umbenannt.

Im Rahmen des Landesprogramms werden Sport- und Bewegungsangebote im Regelfall von Sportvereinen für und mit den genannten Zielgruppen sowie der Einsatz von Sport-Coaches gefördert. Begegnungsort und Orte der Kommunikation werden geschaffen, passende Sport- und Bewegungsangebote entwickelt sowie lokale, regionale und hessenweite Netzwerke auf- und ausgebaut. Im Sinne einer präventiven Gesundheitsförderung werden Personen aus den Zielgruppen zum Sporttreiben sowie für Mitgliedschaften in Sportvereinen motiviert.

Durch Unterstützung von gezielten Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen sowie durch die Förderung von Sport-Coach-Tandems werden Menschen für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen. Sport-Coaches stellen den Kontakt zwischen den Zielgruppen und Sportangeboten her und begleiten die Teilnehmenden in der ersten Zeit.

Städte und Gemeinden erhalten in Abhängigkeit von der Anzahl der in der Gemeinde zum 31.08. des Vorjahres gemeldeten Regelleistungsberechtigten (SGBII) auf Antrag eine pauschale Förderung. Gemeinden mit einer Hessische Erstaufnahmeeinrichtung können zusätzliche Fördermittel beantragen.

Die Fördermittel können für folgende Bereiche verwendet werden:

  • Aufwandsentschädigung für den/die Sport-Coach(es), Aufwandsentschädigung für Sport-Coach(es) mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte (Sport-Coach-Tandem)
  • Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote mit und für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen anleiten
  • Sachmittel für Sportangebote mit oben genannte Zielgruppen (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten)
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Bereich des organisierten Sports, die im Rahmen von Tandems mit mindestens einer Person mit Migrationshintergrund absolviert werden
  • Schulungsmaßnahmen mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Sport mit Geflüchteten“ oder „Interkulturelle und soziale Kompetenz für Sportvereine“.

Sportvereine oder andere Institutionen, die entsprechende Sportangebote initiieren oder ihren Mitgliedern die oben genannten Ausbildungen ermöglichen möchten, können Förderungen bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Senden Sie Ihre Anträge für das Jahr 2022 bis spätestens 09.12.2022 an Frau Gierhardt, E-Mail: nadine.gierhardt@lollar.info, oder per Post an den Magistrat der Stadt Lollar, z. H. Frau Gierhardt, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar.