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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Satzung

Zur Regelung des Marktwesens

Für die Stadt Lollar
(Marktsatzung)

Aufgrund der §§ 5, 50 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2022 (GVBl I S. 915) und des § 69 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2014 (GVBl. I S. 1348) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar in ihrer Sitzung am 10.11.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Lollar (Marktsatzung) beschlossen:

Artikel 1

§ 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die zugewiesenen Standplätze müssen am Markttag bis 19:00 Uhr geräumt sein.

Artikel 2

§ 7 Abs. 8 wird hinzugefügt:

Personen, die den Stand nutzen, sind für die Sauberkeit der zugewiesenen Plätze verantwortlich. Bei Ständen mit Speisen oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle sind Personen, die den Stand nutzen, verpflichtet, ausreichend Abfallbehälter bereitzustellen und den Abfall entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen (Getrenntsammlung) fachgerecht zu entsorgen.

Artikel 3

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Lollar (Marktsatzung) tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Lollar, den 25.11.2022

Der Magistrat der Stadt Lollar
DS
Dr. Bernd Wieczorek, Bürgermeister