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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen

in der Stadt Lollar
(Marktgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 5, 50 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915), der §§ 1, 2 und 9 ff. des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl I S 247) und des § 15 der örtlichen Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktsatzung) vom 26.05.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar in der Sitzung am10.11.2022 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen beschlossen:

Artikel 1

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3
Höhe der Gebühr

Die zu entrichtende Verkaufsplatzgebühr (Standgeld) bemisst sich nach der Frontlänge des Standes und beträgt 12,00 € je angefangenen Meter. Jeder angefangene Meter ist aufzurunden und wird als voller Meter berechnet.

Artikel 2

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Lollar (Marktgebührensatzung) tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Lollar, den 25.11.2022

Der Magistrat der Stadt Lollar
DS
Dr. Bernd Wieczorek, Bürgermeister