Wir bieten die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den
Wertstoffhof in Lollar, Kirschgarten 11, zu folgenden Zeiten an:
Mittwoch | 15:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 15:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 10:00 - 13:00 Uhr |
Telefonnummer Wertstoffhof Lollar 06406 920202
Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?
Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die sie anliefern möchten.
Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Wer darf anliefern?
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen kostenlos genutzt werden.
Welche Mengen können abgegeben werden?
Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben. Bei Astwerk können Sie den Inhalt eines kleinen Anhängers abgeben. Diese Menge entspricht einem halben Kubikmeter, also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen.
Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Metalle, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung unter 0641 26 55 98 88 oder www.lkgi.de
Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220
nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.
Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/ Pappe sind stets kostenfrei.
Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 8:00 - 12:15 und 13:00 - 17:00 Uhr |
sowie Samstag | 9:00 - 12:00 Uhr. |
Samstags mit Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle.
Holz im Wertstoffhof
Diese Hölzer können in die Holzcontainer:
Das Holz geht in Biomasse-Kraftwerke, die Verbrennungsenergie wird genutzt.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Generell darf kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Wertstoffhof angenommen werden, also kein Holz aus dem Außenbereich: Keine Zäune, keine Außentüren, kein Holzfachwerk, keine Bahnschwellen, keine imprägnierten Bauhölzer, keine Fensterrahmen, keine Fensterläden, keine Gartenmöbel.
Grundsätzlich gilt: Bei Holz aus dem Außenbereich ist davon auszugehen, dass dieses Material imprägniert ist. Bei Zäunen, Jägerzäunen, Gartenmöbeln, Spielplatzgeräten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es ursprünglich oft grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden.
Deshalb müssen diese Hölzer über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen entsorgt werden, eine Verwertung über dafür zugelassene Entsorger ist ebenfalls möglich.
Bauschutt im Wertstoffhof:
Bauschutt darf nur sortenrein angeliefert werden, also ohne Kabel, Metall, Holz oder Erde oder Ähnliches.
Zum Bauschutt gehören:
Der an den kommunalen Wertstoffhöfen im Landkreis Gießen angenommene Bauschutt wird direkt zu ortsnahen Bauschuttverarbeitern im Landkreis gefahren und dient zum Beispiel als standfester Untergrund für den Straßenbau.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Keine Erde, kein Lehm, kein Porenbeton, kein Rigips. Sie ziehen Feuchtigkeit an und sind damit nicht formstabil und nicht frostfest.
Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine kostenpflichtig angenommen und haben einen andere etwas teurere Verwertungsweg.
Zu den Wertstoffhöfen darf auf gar keinen Fall Asbestzement gebracht werden. Auf den Wertstoffhöfen können Dach-Wellplatten auch nicht in „asbesthaltig“ oder „asbestfrei“ eingestuft werden, darum werden gar keine Wellplatten angenommen. Hier hilft die Abfallberatung weiter.
Metalle im Wertstoffhof
Fast alle Arten von Metall können in den Metallcontainer, sie werden für die Herstellung neuer Metallprodukte weitergegeben.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Keine Feuerlöscher, denn sie könnten noch unter Druck stehen
Keine Gaskartuschen, auch sie stehen unter Druck
keine ölverschmutzten Teile
keine Autoteile
Papier und Pappe im Wertstoffhof
Kartons füllen Sie flachgelegt in die Container, außerdem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Sie dienen als Recycling-Material für die Karton- und Recyclingpapier--Herstellung
Und wussten Sie schon, dass die Gebühr für eine zusätzliche blaue Tonne für Papier bei Ihnen zuhause nur 12 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufstellgebühr von 30 € beträgt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den Fachdienst Abfallwirtschaft, Riversplatz 1-9 in 35394 Gießen.
Hartkunststoffe „nicht vom Bau“ im Wertstoffhof
Diese Kunststoff-Gegenstände können zum Beispiel zum Wertstoffhof:
Diese Dinge tragen am Boden die Bezeichnung „PP“ und „PE“ und sind gut verwertbar. Der Verwerter geben das nach Reinigung gemahlene Granulat weiter in die Produktion neuer Kunststoffprodukte wie Putzeimer oder Autoteile.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Alle Arten von Weichplastik sind nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben, denn sie sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung nicht verwertbar, also keine Gartenschläuche, keine Folien, keine Aufblas-Artikel, diese gehören in die graue Restmülltonne.
Kunststoff-Verpackungen gehören zuhause in die gelbe Tonne.
Ebenfalls nicht zum Wertstoffhof gehören die Kunststoffe „vom Bau“, also keine Spülkästen, keine Fußbodenleisten, keine Bodenbeläge, keine Rolläden, keine Regenrinnen, denn diese sind aus anderen Materialien hergestellt, vor allem PVC, und gehören damit entweder in die graue Restmülltonne oder zum Abfallwirtschaftszentrum oder können, falls sperrig, zur Sperrmüllabholung angemeldet werden.
Auf keinen Fall dürfen Benzinkanister oder Öltanks in den Container, denn obwohl sie leer sein mögen, hat sich das vorher enthaltene Öl in den Kunststoff hineingearbeitet. Bitte fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach Abgabemöglichkeiten unter Telefon 0641 9390 - 1996 bis 1998 abfallwirtschaft@lkgi.de.
Kunststoffrohre „vom Bau“
In die Gitterboxen auf dem Wertstoffhof gehören folgende Kunststoff-Rohre:
Lange Rohre sollten für die Aufnahme in die Gitterboxen auf 1 m Länge geschnitten sein. Das Rohr-Material dient als Vormaterial für neue Kunststoffprodukte.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Nicht verwertbar sind Rohre aus Verbund-Werkstoffen, also keine vernetzten Rohre, keine geschäumten Rohre, keine Dachrinnen oder Fallrohre, keine Glasfaser-verstärkten Rohre, keine Rohre von der Fußbodenheizung, auch keine Bewässerungs- oder Gartenschläuche.
Diese gehören je nach Größe in die graue Restmülltonne, oder zur Direkt-Anlieferung ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen.
Astwerk im Wertstoffhof
Astwerk kann mit einem kleinen Hänger angeliefert werden in einer Menge bis zu 0,5 m³, dies ist vergleichbar mit dem Volumen von zwei normalen Altpapiertonnen.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Grasschnitt jedoch ist von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen. Der Grund dafür ist die mögliche Entstehung von Sickersäften und Gerüchen, denn das Material kann ja in den Containern auf dem Wertstoffhof nicht vermengt werden, dies geschieht erst in der nachfolgenden Kompostierung.
Als beste Möglichkeit für Gras und Laub empfiehlt der Landkreis, es im eigenen Garten gut gemischt mit strukturreichem Material (kleinteilige Äste), zu einem Komposthaufen aufzuschichten und so gleichzeitig guten Kompost für den Garten zu gewinnen.
Alternativ dazu kann es in die Biotonne eingefüllt werden.
Sowohl Astwerk als auch Gras und Laub können (in größeren Mengen gegen Gebühr) abgegeben werden:
Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße im Wertstoffhof
Elektro-Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm werden am Wertstoffhof angenommen. Der Landkreis übergibt die eingesammelten Elektrogeräte dem Rücknahmesystem der Hersteller. Die einzelnen Bestandteile werden für die Herstellung von neuen Elektrogeräten gebraucht.
Elektro-Kleingeräte, die ausschließlich mit Netzstrom, also über ein Kabel
mit Strom versorgt werden, gehören In den Absetzcontainer. Hierbei handelt es sich um Geräte, in denen keine Batterie oder kein Akku enthalten ist und die keinen Bildschirm besitzen. Dazu gehören zum Beispiel:
Elektro-Kleingeräte, die eine Batterie oder Akku enthalten,
werden am Wertstoffhof in einer Extra-Box angenommen, dazu gehören zum Beispiel:
Wussten Sie schon?
Auf Grund des neuen Elektro-Gesetzes müssen Händler, deren Geschäfts-Fläche für Elektrogeräte mindestens 400 qm beträgt, auch kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurücknehmen, völlig unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf.
Lose Batterien und Akkus
sollten nicht über lange Zeit zuhause aufbewahrt werden, denn sie altern: Batterien „laufen aus“, wenn sie feucht werden, und Akkus können altern, indem sie sich aufblähen und sogar eine gewisse Explosionsgefahr darstellen. Diese Alterung geschieht auch dann, wenn sie tief entladen sind.
Lose Batterien und Akkus werden nicht am Wertstoffhof angenommen.
Der Handel ist verpflichtet, deutlich sichtbar im Kassenbereich eine Rücknahme von kleinen Batterien und Akkus anzubieten. Die Abgabe ist außerdem auch am Schadstoffmobil möglich und im Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.
Weitere Wertstoffe: „Kleinigkeiten“ im Wertstoffhof
PU-Dosen
auch mit Füllung, hier handelt es sich um die Dosen von Montage- und Isolierschaum, wie er zum Beispiel für den Einbau von Türen und Fenstern genutzt wird. Wir übergeben diese Dosen dem Rücknahmesystem der Hersteller. Dort werden in die Dosen in ihre Bestandteile zerlegt, der Restinhalt an Treibmittel und der Rest-Schaum verarbeitet sowie das Weißblech der Dose und die Kunststoffkappen recycelt.
Flaschenkorken aus Naturkork
Diese werden weitergegeben zur Herstellung von Korkschrot für die Weiterverarbeitung als Korkplatten.
Energiesparbirnen und LED`s
Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil an Quecksilber und gehören darum nicht in die Restmülltonne. Die Inhaltsstoffe von LED`s sind gut verwertbar und werden daher am Wertstoffhof angenommen. Beide Lampenarten werden dem Rücknahmesystem der Hersteller übergeben und dienen als Material für die Herstellung neuer Produkte.
Sonstige Glühbirnen dürfen einfach in die Restmülltonne gegeben werden.
CD`s ohne Hülle
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine markierte rote Tonne zur Annahme. Die CD`s werden vom Verwerter gereinigt, gemahlen und dienen als Material für neue Kunststoffprodukte.
Toner- und Tintenkartuschen:
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine weitere markierte rote Tonne zur Annahme. Die Toner- und Tintenkartuschen werden sortiert und teils gereinigt direkt wiederverwendet, zum Teil geschreddert und der Kunststoff wird verwertet. Unbrauchbare Anteile werden verbrannt und die Energie genutzt.
Wo gibt es mehr Infos über Vermeidung, Sammlung, Entsorgung von Abfällen?
Telefon 0641 9390 - 1996 bis 1998 und abfallwirtschaft@lkgi.de
Schriftstück: 092920