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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 48/2022
Stadtnachrichten
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Schutz vor der Geflügelpest:

Veterinäramt entnimmt Proben im Umkreis von drei Kilometern um Utphe

Rund 260 Haltungen in der Zehn-Kilometer-Überwachungszone werden angeschrieben

Nach dem Nachweis der Geflügelpest in einem Betrieb in Hungen-Utphe beginnt das Veterinäramt des Landkreises Gießen in Kürze mit der Entnahme von Proben in vielen Haltungen im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb. In dieser sogenannten Schutzzone sind über 40 Haltungen registriert.

Teams des Veterinäramts suchen in den kommenden Tagen alle diese Haltungen auf, achten bei den Tieren auf Anzeichen der Geflügelpest und prüfen auch die Einhaltung der geltenden Schutzvorkehrungen. Zum Teil werden dann per Tupfer Sekretproben der Tiere entnommen und anschließend im Labor untersucht.

Der in Hungen nachgewiesene Geflügelpest-Erreger H5N1 ist hochansteckend. Ein Zusammenhang des Ausbruchs mit dem Vogelzug und in der Gegend rastenden Wildvögeln ist möglich.

Das Veterinäramt versendet außerdem in den kommenden Tagen Schreiben an alle rund 260 registrierten Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb - dieser Radius umfasst die sogenannte Überwachungszone. Dazu gehören im Landkreis Gießen Hungen sowie Teile von Laubach und Lich. Die Verantwortlichen von Geflügelhaltungen in diesem Gebiet werden darin auf die Regelungen der zum Schutz vor der Geflügelpest geltenden Allgemeinverfügungen hingewiesen, insbesondere die Pflicht zur Aufstallung, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und das Führen eines Bestandsregisters.

Weitere Informationen dazu sowie eine Übersicht aller weiteren Regelungen gibt es auch unter www.lkgi.de. Der angrenzende Wetteraukreis, der ebenfalls in die Überwachungszone fällt, hat ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen.

Wer Geflügel hält, muss die Haltung in jedem Fall beim Veterinäramt anzeigen. Eine Online-Meldung des Bestands ist im Landkreis Gießen möglich unter Landkreis Gießen (ekom21.de)