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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 48/2022
Stadtnachrichten
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K 29: Verlängerung des Verkehrversuchs der „unechten“ Fahrradstraße bis 30.09.2023

Im Rahmen eines Verkehrversuchs wurde seit dem 14.05.2022 die K29 zwischen Lollar, Ostendstraße und Staufenberg als „unechte“ Fahrradstraße ausgewiesen. Seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörden des Landkreises Gießen, der Stadt Lollar, der Stadt Staufenberg, der Polizei Gießen und Hessen Mobil wird der Versuch bis zum 30.09.2023 verlängert.

Auf einer echten Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und Elektrozweiräder, also elektrisch unterstützte Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter, fahren. Eine „unechte“ Fahrradstraße unterscheidet sich von einer echten dadurch, dass ihre Benutzung durch entsprechende Zusatzzeichen auch für PKW und Motorräder freigegeben ist. Auch landwirtschaftlicher Verkehr ist weiterhin möglich.

Grundsätzlich gilt: FORMTEXT FORMTEXT

  • Dem Radverkehr steht die ganze Fahrbahnbreite zur Verfügung.
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt jedoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h.
  • PKW und Motorräder dürfen dort Radfahrende weder behindern noch gefährden. Sie dürfen nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren.
  • Radfahrende dürfen hier nicht überholt werden.

Die Fahrbahnbreite beträgt im gesamten Streckenverlauf weniger als 4,50 Meter. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten haben, liegt außerorts bei zwei Metern. Damit ist das Überholen von Radfahrenden auf der ganzen K 29 auch ohne Fahrradstraße nicht zulässig.

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde -
Dr. Bernd Wieczorek, Bürgermeister