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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 48/2023
Stadtnachrichten
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An- und Abmeldungen des Wohnsitzes; Hinweise Wohnungseigentümer

Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.

Hinweise für die Wohnungsgeber

Als Wohnungsgeber sind Sie seit dem 01.11.2015 verpflichtet, den tatsächlichen Bezug der Wohnung schriftlich zu bestätigen.

Diese Bestätigung muss folgende Punkte enthalten:

  • 1. Art des Meldevorgangs (An-, Ab-, Ummeldung)
  • 2. Anschrift der Wohnung
  • 3. Name der meldepflichtigen Person
  • 4. Name und Anschrift des Wohnungsgebers

Nach § 19 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG) ist ein Wohnungsgeber*in verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen.

Das entsprechende Formular steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Bei einer Verweigerung dieser Bestätigung muss mit dem Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gerechnet werden.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Jan-Erik Dort, Bürgermeister