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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 48/2025
Stadtnachrichten
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STVV 30.10.2025 - öffentliche Niederschricht

Stadt Lollar

- Der Stadtverordnetenvorsteher -

Az.:

FB1/022.32:21-26

Dz.:

Öffentliche Niederschrift

der 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar

am Donnerstag, 30.10.2025, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr

im großen Saal des Bürgerhauses Lollar

Anwesenheiten

Vorsitz:

Stadtverordnetenvorsteher Herr Bertin Geißler (SPD)

Anwesend:

der stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Wolfgang Haußmann (GRÜNE)

die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Sabine Schiller (CDU)

die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Christine Schneider (FDP)

die Stadtverordnete Frau Heidelore Alt (GRÜNE)

die Stadtverordnete Frau Annegret Bastian (SPD)

die Stadtverordnete Frau Natascha Born-Kaiser (GRÜNE)

der Stadtverordnete Herr Tobias Bräunchen (CDU)

der Stadtverordnete Herr Jan Christian Gast (CDU)

der Stadtverordnete Herr Klaus-Dieter Geißler (CDU)

der Stadtverordnete Herr Jannis Georg Gigler (CDU)

der Stadtverordnete Herr Dimitrios Gotsis (SPD)

der Stadtverordnete Herr Alexander Jost (CDU)

der Stadtverordnete Herr Matthias Kaiser (GRÜNE)

die Stadtverordnete Frau Kornelia Kärcher (FDP)

der Stadtverordnete Herr Stephan Kolanus (CDU)

der Stadtverordnete Herr Ottmar Kowalsky (SPD)

der Stadtverordnete Herr Dr. Jens-Christian Kraft (CDU)

die Stadtverordnete Frau Michelle Kraft (CDU)

die Stadtverordnete Frau Cornelia Maykemper (FDP)

der Stadtverordnete Herr Johannes Maykemper (FDP)

die Stadtverordnete Frau Jutta Pfaff (GRÜNE)

der Stadtverordnete Herr Torben Preis (SPD)

die Stadtverordnete Frau Silke Röske (GRÜNE)

der Stadtverordnete Herr Jens Ruppel (GRÜNE)

die Stadtverordnete Frau Petra Schön (SPD)

die Stadtverordnete Frau Daniela Stevanovic (GRÜNE)

der Stadtverordnete Herr Markus Trier (CDU)

die Stadtverordnete Frau Sylvia Venohr (SPD)

der Stadtverordnete Herr Hartmut Wirth (SPD)

Der Magistrat:

Bürgermeister (Gast) Herr Jan-Erik Dort

1. Stadtrat (Gast) Herr Bernd Maroldt (SPD)

Stadtrat (Gast) Herr Mathias Fritz (CDU)

Stadtrat (Gast) Herr Franz Schneider (FDP)

Stadträtin (Gast) Frau Petra Schubert (GRÜNE)

Entschuldigt fehlten:

die Stadtverordnete Frau Theresa Alt (GRÜNE)

die Stadtverordnete Frau Sabine Becker (SPD)

der Stadtverordnete Herr Werner Kuhl (SPD)

der Stadtverordnete Herr Benjamin Ochs (CDU)

der Stadtverordnete Herr Steffen Preis (CDU)

der Stadtverordnete Herr Michael Schmitt (SPD)

der Stadtverordnete Herr Norman Speier (SPD)

Stadtrat (Gast) Herr Christian Mank (CDU)

Stadtrat (Gast) Herr Marko Martin (GRÜNE)

Stadtrat (Gast) Herr Roman Schulz (SPD)

Stadträtin (Gast) Frau Sina Speier (SPD)

Ortsvorsteherin (Gast) Frau Eva Achtzehnter

Ausländerbeiratsvorsitzender (Gast) Herr Dr. Awad Aljdi

Kinder- und Jugendvertretungsvorsitzende/r (Gast) Frau Dominique Amend

Ortsvorsteher (Gast) Herr Harald Pusch

Ortsvorsteher (Gast) Herr Michael Sauer

Schriftführer:

der Schriftführer Herr Dieter Jünger

Gäste:

---

Tagesordnung

1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

2

Interkommunale Zusammenarbeit Fördermittelmanagement;

Beendigung des Projektes zum 31. Dezember 2025

3

Rechtliche Anfechtung der Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraße 394 (K 394) in den Gemarkungen der Gemeinde Wettenberg, Ortsteil Krofdorf-Gleiberg, und der Stadt Lollar, Stadtteil Salzböden

4

Baulandentwicklung "Hainstadt" in Salzböden, Eingabe an die EU-Kommission und die Kommunalaufsicht;

hier: Stellungnahme des Gutachterausschusses

5

Auftrag zur rechtlichen Beratung zum Vergaberecht für den geplanten Neubau eines BKSZ für die FFW Lollar;

hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 100 HGO

6

Bauleitplanung der Stadt Lollar;

Bebauungsplan "Batteriespeicher Auf dem Rußland" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.Abwägung und Beschlussfassung über die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluß gem. § 3 (2) Baugesetzbuch

7

Sachstandsbericht Einführung einer Altersversorgung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lollar;

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2025

8

Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungs-Charta;

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2025

9

Berichtsantrag zum Sachstand zur Verbesserung der Nahmobilität im Stadtteil Ruttershausen;

Prüfung zur Einrichtung eines Zebrastreifens sowie die Einführung von Tempo 30 auf der L 3039;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2025

10

Änderung der Geschäftsordnung STVV - Festlegung der Schriftform bei Antworten auf schriftliche Fragen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2025

11

Mitteilungen

11.1

Einführung einer Katzenschutzverordnung

11.2

Einladung zum Prinzenempfang am 21.11.2025 im Bürgerhaus Lollar

12

Fragen

12.1

Anfragen vorgesetzter Behörden zur Baulandentwicklung "Hainstadt"

Frage der CDU-Fraktion vom 21.10.2025

13

Schriftliche Anfragen

13.1

Rufbereitschaften und Winterdienste;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

13.2

Brückenbauwerk Lollar-Wißmar und Neugestaltung Zufahrtsrampe - Bericht der Technischen Revision;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

13.3

Transparenz über die Verwendung von Verfügungsmitteln;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

13.4

Fehlende Kontrolle bei Grabräumungen und anderswo;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2025

13.5

Ausgezahlte Zulagen, sachliche Begründung und Rechtsgrundlagen;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.09.2025

13.6

Holzeinschlag Stadtwald Lollar;

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.10.2025

13.7

Erlassene Dienstanweisungen des Bürgermeisters

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.10.2025

Sitzungsverlauf

Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler eröffnet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Der Stadtverordnetenvorsteher Bertin Geißler begrüßt die Anwesenden, insbesondere die zahlreich erschienenen Zuhörer wie auch die Pressevertreter. Es stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und das die Beschlussfähigkeit mit 30 anwesenden Mitgliedern gegeben ist. Er eröffnet die Sitzung und fragt nach Änderungswünschen zur Tagesordnung.

Durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird beantragt, die Tagesordnung um einen Dringlichkeitsantrag „Resolution - Solidarisierung mit dem Aufruf Gemeinsam für Demokratie und Vielfalt“ der Gießener Stadtgesellschaft zu erweitern. Der Antrag wird durch den Herrn Wolfgang Haußmann vorgetragen und die Dringlichkeit begründet und es erfolgt eine Gegenrede aus der CDU-Fraktion.

Die Abstimmung zu diesem Dringlichkeitsantrag erreicht nicht die nach § 58 Abs. 2 HGO erforderliche 2/3 Mehrheit. Der Antrag wird nicht auf die Tagesordnung genommen.

Zur Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jan-Erik Dort noch mitgeteilt, dass der TOP 4 zurückgezogen wird, da noch offene Fragestellungen abzuklären sind.

Der Dringlichkeitsantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Resolution - Solidarisierung mit dem Aufruf Gemeinsam für Demokratie und Vielfalt“ der Gießener Stadtgesellschaft wird auf die Tagesordnung genommen.

16 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

2

Interkommunale Zusammenarbeit Fördermittelmanagement;

Beendigung des Projektes zum 31. Dezember 2025

406/2025

FB 1/A025.52

Aus dem HFA berichtet der Ausschussvorsitzende Hartmut Wirth von einstimmiger Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag und ohne weitere Aussprache wird dieser einstimmig angenommen.

Es wird beschlossen, das interkommunale Projekt „Fördermittellotse für Kommunalverwaltungen des Landkreises Gießen“ zum 31. Dezember 2025 vorzeitig zu beenden.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

3

Rechtliche Anfechtung der Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraße 394 (K 394) in den Gemarkungen der Gemeinde Wettenberg, Ortsteil Krofdorf-Gleiberg, und der Stadt Lollar, Stadtteil Salzböden

408/2025

FB 3/A653.31

Nachdem der Vorsitzende des HFA, Hartmut Wirth, von mehrheitlicher Zustimmung des Fachausschusses berichtet hat, wird durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Dr. Jens-Christian Kraft, eine kurze Erklärung zu Verfahrensfragen abgegeben.

Ohne weiter Wortbeiträge erfolgt die mehrheitliche Annahme des Beschlussvorschlags.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gegen die Verfügung von Hessen Mobil zur Abstufung der Teilstrecke der K394 in der Gemarkung Salzböden den Rechtsbehelf (Widerspruch) einzulegen.

Der gemäß Magistratsbeschluss 382/2025 fristgerecht eingelegte Widerspruch wird hiermit bestätigt. Eine Begründung ist nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nachzureichen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) ist mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens, der rechtsicheren Ausarbeitung einer Begründung und der rechtlichen Vertretung der Stadt Lollar zu beauftragen.

21 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4

Baulandentwicklung "Hainstadt" in Salzböden, Eingabe an die EU-Kommission und die Kommunalaufsicht;

hier: Stellungnahme des Gutachterausschusses

373/2025

FB 3/621.410

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.

Die Stellungnahme des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Marburg wird zur Kenntnis genommen.

Die Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages und der Kaufvertrag für die städtischen Wegeparzellen ist vorzubereiten.

Abgesetzt

5

Auftrag zur rechtlichen Beratung zum Vergaberecht für den geplanten Neubau eines BKSZ für die FFW Lollar;

hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 100 HGO

379/2025

FB 1/131.31

Von einstimmiger Beschlussempfehlung aus dem HFA wird durch den Ausschussvorsitzenden Hartmut Wirth berichtet und ohne weitere Aussprache wird wie nachstehend einstimmig beschlossen.

Der Auftrag zur rechtlichen Beratung zum Vergaberecht für den geplanten Neubau eines BKSZ für die FFW Lollar wird an die mindestfordernde Anwaltskanzlei Mösinger, Bakes, Kollewe aus Frankfurt zum voraussichtlichen Preis von 3.046,40 € (brutto) auf Grundlage des Angebotes vom 11.09.2025 zur Anfrage vom 10.09.2025 erteilt.

Dazu werden die notwendigen Mittel bei Produkt: 12.6.10 (Brandschutz / Feuerlöschwesen / Technische Hilfe / Katastrophenschutz), Maßnahme 009 (Bau Gerätehaus), Konto 84285305 (Auszahlungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen) außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt als außerplanmäßige Auszahlung nach § 100 HGO bei Produkt 12.6.10 (Brandschutz / Feuerlöschwesen / Technische Hilfe / Katastrophenschutz), Maßnahme 020 (sonstige bauliche Maßnahmen) mit einem HH-Ansatz: 35.000 € und ist gem. § 8 der Haushaltssatzung nachträglich der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Die ursprünglichen HH-Mittel waren für den Bau einer Fertiggarage auf dem Feuerwehrstandort Salzböden vorgesehen.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

6

Bauleitplanung der Stadt Lollar;

Bebauungsplan "Batteriespeicher Auf dem Rußland" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

Abwägung und Beschlussfassung über die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluß gem. § 3 (2) Baugesetzbuch

424/2025

FB 3/A621.40

Die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz (SBUNK) Jutta Pfaff berichtet von umfassender Erörterung durch das Planungsbüro im Fachausschuss. Im Fachausschuss haben beiden Teile des Beschlussvorschlags einstimmige Zustimmung gefunden.

Die folgende Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung ergibt jeweils eine einstimmige Zustimmung zu den Entwurfs- und Offenlegungsbeschlussvorlagen.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen, zu denen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und beschlossen.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar billigt den gemäß (1) zu überarbeiteten Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Erläuterungen und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan „Batteriespeicher Auf dem Rußland“;

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschluss-empfehlungen, zu denen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und beschlossen.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar billigt den gemäß (1) zu überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

7

Sachstandsbericht Einführung einer Altersversorgung für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lollar;

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2025

405/2025

Gremien/A131.24

Für die SPD-Fraktion trägt Hartmut Wirth den Antrag vor und begründet diesen kurz. Bürgermeister Dort weist darauf hin, dass der Beschluss an die Feuerwehr weitergeleitet wurde um von dort Vorschläge zu erhalten.

Ohne weitere Wortbeiträge wird sodann einstimmig beschlossen:

Der Magistrat wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Sachstandsbericht zum beschlossenen Antrag vom 25.04.2024 zur Einführung einer Altersversorgung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lollar, der Kostenermittlung und Vorstellung verschiedener Modellvarianten, zu geben.

Einstimmig, 2 Enthaltung(en)

8

Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungs-Charta;

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2025

404/2025

Gremien/A021.220

Nach der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion durch Hartmut Wirth wird mit vielen Wortbeiträgen sehr kontrovers hierzu debattiert.

Während die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag befürwortet wird dem mehrfach durch die CDU-Fraktion widersprochen. Auch die FDP-Fraktion schließt sich diesem an und kündigt an, gegen den Antrag zu stimmen.

Mehrheitlich wird sodann beschlossen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligungs-Charta zu erarbeiten, mit den Stufen:

- Informieren - Mitreden - Mitgestalten -

inklusiv daraus abzuleitenden Beteiligungsverfahren und diese bis zur Sitzung im Februar/März 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diese Charta ist ohne Außenmitwirkung - und somit kostenneutral - zu erstellen.

19 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9

Berichtsantrag zum Sachstand zur Verbesserung der Nahmobilität im Stadtteil Ruttershausen;

Prüfung zur Einrichtung eines Zebrastreifens sowie die Einführung von Tempo 30 auf der L 3039;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2025

411/2025

FD 1.3/A112.220

In Folge der Begründung des Antrags durch Jutta Pfaff als Fraktionsmitglied von Bündnis 90 / Die Grünen weist Bürgermeister Jan-Erik Dort darauf hin, dass trotz bereits erfolgter negativem Votum aus der letzten Verkehrsschau dies nochmals bei der nächsten Verkehrsschau besprochen werden soll.

Nachdem weitere Zustimmung zu dem Antrag geäußert wurde, erfolgt die einstimmige Annahme.

Der Magistrat wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz einen Sachstandsbericht zum Antrag vom 12.12.2024 „zur Planung für eine bessere Verkehrs-Infrastruktur im Bereich der Nahmobilität / Zebrastreifen u. Tempo 30 in Ruttershausen“ zu geben.

Zu dieser Sitzung ist der Ortsbeirat Ruttershausen einzuladen.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

10

Änderung der Geschäftsordnung STVV - Festlegung der Schriftform bei Antworten auf schriftliche Fragen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2025

417/2025

Gremien/A022.221

Ohne Aussprache wird einstimmig beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung ihrer „Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Lollar“. Unter § 15 (Anfragen) wird ein Absatz 8 ergänzt:

(8) Schriftliche Fragen i.S.v. § 50 Abs. 2 HGO sind durch den Magistrat schriftlich zu beantworten, sofern der Fragesteller nicht ausdrücklich einer lediglich mündlichen Beantwortung zugestimmt hat.

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

11

Mitteilungen

11.1

Einführung einer Katzenschutzverordnung

423/2025

FB 1/108.89

Auf Antrag der FDP-Fraktion vom 24.08.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 einstimmig beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt eine Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und diese über den HFA der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Als Ergebnis dieses Auftrages wird folgender Sachstand mitgeteilt:

Bei der Erarbeitung der Katzenschutzverordnung ergaben sich angesichts sehr unterschiedlicher ähnlicher Verordnungen anderer Kommunen div. (Rechts-)fragen (unterschiedliche Zuständigkeiten / Muster, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten usw., wozu am 04.02.2025 der HSGB um eine rechtliche Stellungnahme gebeten wurde. Mit Stellungnahme vom 07.03.2025 hat der HSGB dazu ausgeführt, dass nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern der Magistrat dafür zuständig ist.

Weiterhin hat der HSGB eine frühere Rechtsauskunft vom 02.03.2023 gegenüber der Gemeinde Heuchelheim bestätigt, dass aufgrund der bundesrechtlichen Bestimmungen des § 13 b Tierschutzgesetz, auf dessen Grundlage die Katzenschutz-VO erlassen wird, es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten durch Bußgeld als Ordnungswidrigkeit weder nach dem OWiG noch nach dem KAG für die Kommunen gibt.

Eine telefonische Nachfrage am 21.08.2025 beim HSGB hat diesen Rechtsstand bestätigt. Vom HSGB wird daher wegen der fehlenden Sanktionsmöglichkeit, der schwierigen praktischen Anwendung und dem zu erwartenden Aufwand / Kosten für die Kommunen kein großer praktischer Nutzen durch die neue Katzenschutzverordnung erwartet, sondern eher als „Symbolpolitik“ gesehen, zumal es in den letzten Jahren in Lollar keine Beschwerden zu diesem Thema gab. Aufgrund des Auftrages durch die Stadtverordnetenversammlung wurde ein Entwurf für eine Katzenschutzverordnung anhand der aktuellen Erkenntnisse erstellt und im Magistrat am 22.09.2025 und 06.10.2025 behandelt. Mit Frau Drolsbach vom Tierheim Gießen wurde am 22.08.2025 Rücksprache gehalten. Sie berichtete von einer großen Zahl von Fundkatzen, deren Herkunft / Zuordnung zu einer Gemeinde / Stadt nicht / eindeutig geklärt werden kann und befürwortet die Einführung einer Katzenschutz-VO.

Den beigefügten Entwurf der Katzenschutzverordnung wird der Magistrat am 17.11.2025 abschließend beraten.

Zur Kenntnis genommen

11.2

Einladung zum Prinzenempfang am 21.11.2025 im Bürgerhaus Lollar

445/2025

Vorzimmer/A025.0

Die Einladung zum Prinzenempfang am 21.11.2025 um 19:11 Uhr im Bürgerhaus Lollar wird zur Kenntnis genommen.

Zur Kenntnis genommen

12

Fragen

430/2025

Gremien/022.30

12.1

Anfragen vorgesetzter Behörden zur Baulandentwicklung "Hainstadt"

Frage der CDU-Fraktion vom 21.10.2025

496/2025

Gremien/A621.410

Die Frage der CDU-Fraktion lautet:

Gab es im Zusammenhang der Baulandentwicklung im Gebiet „Hainstadt“ in Salzböden Anfragen der Kommunalaufsicht oder des Landes Hessen (durch das Regierungspräsidium Gießen oder das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) an die Stadt Lollar?

Sofern es Anfragen oder Stellungnahmen gab:

Welche konkreten Anfragen wurden gestellt und welche Stellungnahmen hat die Stadt Lollar hierzu abgegeben?

Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung hierüber nicht informiert?

Antwort hierzu:

Ja, es gibt eine entsprechende Nachfrage der Kommunalaufsicht.

Sobald Klärung zu der vorliegenden Anfrage der Kommunalaufsicht mit Bezug auf die Fragestellung „Ist die Anzeige eines Vergaberechtsverstoßes bei der Europäischen Union in der Stellungnahme des HSGB berücksichtigt worden?“ herbeigeführt ist, werden Sie selbstverständlich informiert.

13

Schriftliche Anfragen

13.1

Rufbereitschaften und Winterdienste;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

386/2025

FB 3/659.31

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

Vorbemerkung: Bedingt durch den Klimawandel erleben wir hier in Lollar seit vielen Jahren immer kürzere und mildere Winter, in denen es oft nur noch an wenigen Tagen Schnee und Eis gab. In den letzten Jahren musste daher entsprechend weniger gestreut werden. Daher ergibt sich die Möglichkeit, die Belastung für die Bauhofmitarbeiter durch ständige Verfügbarkeit während der Rufbereitschaft zu reduzieren und zugleich auch den Haushalt zu entlasten.

Anfrage:

1.

Wer stellt den Winterdienstplan (Räum- und Streuplan sowie Rufbereitschaftsdienst) wann auf und wer ist noch daran beteiligt bzw. in welcher Form verantwortlich?

2.

Für welchen Zeitraum (Kalendertage Beginn/Ende) sowie für welche Tageszeiten (Uhrzeit Beginn/Ende) wurden die Winterdienst-/Rufbereitschaftspläne in den letzten 3 Jahren aufgestellt?

3.

Wie viele Personal-/Rufbereitschaftsstunden sind mit welchen Gesamtkosten pro Winterdienstplan in den letzten 3 Jahren angefallen?

4.

Welche Änderungen zum Räum- und Streuplan bzw. Rufbereitschaftsdienst hat es in den letzten 3 Jahren mit welchen Auswirkungen gegeben? Gibt es Änderungspläne für die Zukunft?

5.

Welche sonstigen Rufbereitschaften (mit Angabe des Grundes, der ausführenden Stellen, der Zeiten) wurden bzw. werden mit welchem Aufwand (Personalstunden und Kosten) in den letzten 3 Jahren noch von städtischen Bediensteten wahrgenommen?

Die Antwort hierzu:

Der Winterdienstplan wird vom Bauhofleiter und seinem Stellvertreter aufgestellt. Er wird vom Fachbereichsleiter sowie vom Bürgermeister genehmigt. Für die operative Abwägung des Winterdienstes sind die jeweiligen Gruppenleiter verantwortlich.

Der Winterdienstplan gilt vom 1. November bis 31. März und kann bei entsprechender Witterung bis zum 30. April verlängert werden.

Über die Kosten erhalten Sie eine separate Übersicht als Anlage zur Niederschrift.

In den letzten drei Jahren wurden folgende Bereiche zusätzlich in die Räum- und Streupläne aufgenommen:

Verkehrsübungsplatz

Straße „Am Pfaffenstrauch“

Treppe zum Jugendraum im Schwimmbad

Treppe bzw. Rampe und Fußweg zur Mehrzweckhalle in Odenhausen

Das bedeutet einen zusätzlichen Zeitaufwand von etwa 30 Minuten pro Einsatz bei Schneefall.

Innerhalb der Verwaltung wird regelmäßig geprüft, ob die Dauer der Winterrufbereitschaft verkürzt werden kann. Doch nach jedem Starkwetterereignis zeigt sich erneut, dass sie notwendig ist. Durch die Klimaentwicklung erleben wir milde Winter, aber auch plötzliche und heftige Schneefälle.

Zu bedenken ist auch, dass wir, wenn wir dort Einsparungen vornehmen, die Mitarbeitenden beschneiden würden, die ohnehin schon zu den am schlechtesten vergüteten gehören.

Ganzjährig nach Feierabend und an Wochenenden wird jeweils von einem Mitarbeiter eine „Bauhof-Rufbereitschaft“ wahrgenommen, die eine Woche dauert. Während der Winterdienst aktiv ist, ruht diese allgemeine Rufbereitschaft, da Mitarbeitende keine zwei Rufbereitschaften gleichzeitig leisten dürfen.

Ab 1. November gibt es außerdem eine Ölspurbeseitigungs-Rufbereitschaft. Hierfür werden Mitarbeitende eingesetzt, die die entsprechenden Schulungen haben oder erhalten, um Ölspuren zu begutachten, Fachfirmen zu beauftragen und die Freigabe der Straße zu erteilen. Diese Maßnahme entlastet die Feuerwehr, die in der Vergangenheit für solche Einsätze mit mehreren Kräften ausrücken musste.

Ganz neu hinzu kommt eine Rufbereitschaft zur Beseitigung von toten Wildvögeln, die aufgrund der Geflügelpest vom Landkreis angeordnet wurde.

13.2

Brückenbauwerk Lollar-Wißmar und Neugestaltung Zufahrtsrampe - Bericht der Technischen Revision;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

387/2025

FD 3.1/657.1

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

Vorbemerkung: In der Sitzung vom 03.07.2025 TOP 7 wurde beantragt, dass mit den Maßnahmen erst begonnen werden soll, wenn die Revision des Landkreises Gießen damit einverstanden ist. Der Bericht der Revision sollte der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

Anfrage:

1.

Wie ist das Ergebnis der Prüfung des in Top 7 der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 dargestellten Sachverhaltes durch die Revision?

2.

Welcher Schriftverkehr mit welchem Inhalt liegt vor?

Die Antwort hierzu:

Ein abschließender Bericht der technischen Revision zur Beantwortung der Frage, ob diese Maßnahme als investiv anzusehen ist, liegt derzeit noch nicht vor.

Ergänzend teilen wir folgendes mit: Nach Rücksprache mit der Förderstelle wurde uns jedoch von dieser mitgeteilt, dass die vorgenommenen Änderungen nicht förderschädlich sind.

13.3

Transparenz über die Verwendung von Verfügungsmitteln;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.09.2025

389/2025

Gremien/027.00

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

1.

Welche Beträge wurden seit 2021 pro Jahr insgesamt verausgabt und welche Beträge davon sind für örtliche Zwecke des Ortsbeirates / Ortsvorstehers in Salzböden, Ruttershausen, Odenhausen und Lollar verwendet worden?

2.

Welche Beträge von Frage Nr. 1 wurden für Vereinszwecke sowie für Getränke und Verpflegung aufgewendet?

3.

Wurden die unter diesen Konten ausgewiesenen Beträge auch für Mitarbeiterveranstaltungen der Stadt verwendet?

4.

Waren die jeweiligen Haushaltsansätze ausreichend gedeckt oder mussten Mittel überschritten bzw. Restmittel übertragen werden?

Die Antwort des Bürgermeisters hierzu ist:

Die Haushaltsmittel waren in allen Jahren ausreichend gedeckt, eine Überschreitung hat nicht stattgefunden. Restmittel dürfen nicht übertragen werden.

Die Verfügungsmittel werden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben eingesetzt und selbstverständlich belegt.

Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr wurde ein Teil der Mittel für die Weihnachtsfeier der Stadtverwaltung verwendet.

Andere Aufwendungen habe ich privat getragen.

Zur Transparenz möchte ich betonen: Die Verfügungsmittel dienen ausschließlich dienstlichen Zwecken und sind haushaltsmäßig gedeckt.

13.4

Fehlende Kontrolle bei Grabräumungen und anderswo;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2025

409/2025

BGM/042.10

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

Vorbemerkung: Wir haben den Zeitungsartikel in der Giessener Allgemeinen vom 24.9.2025 über die unberechtigten Grabräumungen/Grabumbettungen und deren juristischen Folgen zur Kenntnis genommen. Bemerkenswert ist darin das Zitat des Bürgermeisters: “Bei allen Mitarbeitern gehe ich davon aus, dass sie Recht und Gesetz kennen und danach handeln”, so Dort. Man müsse ihnen auch vertrauen und sich auf sie verlassen können. Ständige Kontrolle sei weder machbar noch gewollt, so der Tenor.

Anfrage:

1.

Bei vielen rechtlichen und gesetzesbezogenen Fragen und Themen, die in Gremiensitzungen besprochen werden, verweist der Bürgermeister selbst darauf, dass er kein Experte in rechtlichen Fragen sei und die Rechtsgrundlagen nicht kenne – oftmals verbunden mit dem Verweis darauf, dass er sich Expertenrat einholen müsse. Wieso setzt der Bürgermeister bei “allen Mitarbeitern” in der Stadtverwaltung andere Maßstäbe an und geht davon aus, dass sie “Recht und Gesetz kennen”?

2.

Welche konkreten Schulungen zu welchen Gesetzen wurden für die Mitarbeiter der Verwaltung denn seit dem 1.1.2024 durchgeführt?

3.

Gibt es konkrete durch die Behördenleitung veranlasste Maßnahmen, auf die der Bürgermeister seine o.g. Aussage gründet?

4.

Der Bürgermeister sagt, ständige Kontrollen seien weder machbar noch gewollt. Bei welchen sonstigen Verwaltungstätigkeiten - außer bei dem besagten Prozedere der Grabumbettung – trifft diese Einschätzung von fehlenden und ungewollten Kontrollen denn sonst noch zu? Wo besteht demzufolge noch das erhöhte Risiko ähnlicher Fehlentwicklungen?

5.

Von wem sind die Kontrollen gemäß der Zeitungsaussage “nicht gewollt”? Vom Bürgermeister als Behördenleiter oder von den ausführenden Mitarbeitern oder von beiden?

Die Antwort hierzu:

Die Fragen 1 bis 4 beziehen sich auf einen Zeitungsartikel, dessen angebliches Zitat ich nicht gesagt habe. Daher kann ich mich auf diese Fragen nicht beziehen.

Zur Frage der Schulungen:

Im Jahr 2024 wurden 64 Fortbildungstage für 24 Mitarbeitende genehmigt – überwiegend zu rechtlichen Themen.

Die Mitarbeitenden sind angehalten, sich selbst geeignete Fortbildungen zu suchen. Zusätzlich werden regelmäßig interne Vorschläge und externe Angebote (z. B. über den HSGB) verteilt.

13.5

Ausgezahlte Zulagen, sachliche Begründung und Rechtsgrundlagen;

Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.09.2025

414/2025

FD 1.1/A054.240

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

Vorbemerkung: Aus der im Rahmen des Überwachungsauftrages bereitgestellten Ergebnisniederschrift des Magistrats ist ersichtlich, dass in der Stadtverwaltung Lollar einige Zulagen an Mitarbeiter gezahlt werden. Nähere Informationen gehen hieraus nicht hervor.

Anfrage:

1.

An wie viele Mitarbeiter werden bzw. wurden jeweils welche Zulagen gezahlt?

2.

Seit wann werden bzw. wann wurden die Zulagen jeweils gezahlt? (Zeitraum seit 1.1.2024)

3.

Mit welcher sachlichen Begründung werden bzw. wurden diese Zulagen ausgezahlt?

4.

Welche Höhe weisen bzw. wiesen die Zulagen jeweils monatlich auf?

5.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden bzw. wurden diese Zulagen abweichend vom TVöD gezahlt?

6.

Sind diese Zahlungen mit dem Personalrat abgestimmt? Gibt es hierzu Dienstvereinbarungen, welche diese Zulagen rechtfertigen und eine Gleichbehandlung sicherstellen?

7.

Ist die Rechtmäßigkeit der Zahlungen mit den entsprechenden Stellen beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) oder der zuständigen Kommunalaufsicht abgestimmt?

Die Antwort hierzu:

8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Zulagen. Der Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung unterliegt dem Datenschutz.

Die Gewährung erfolgt nach Magistratsbeschluss bzw. auf Grundlage tariflicher Regelungen.

Zahlungen 2024: Januar & Februar: 2.089,80 € monatlich, März: 2.129,67 €, April - Juni: 2.428,28 €, Juli: 2.410,10 € und August - Dezember: 2.428,28 €.

Eine Zulage wurde für eine stellvertretende Kita-Leitung einer Einrichtung auf Beschluss des Magistrats gewährt, obwohl dafür keine eindeutige Rechtsgrundlage besteht.

Eine Dienstvereinbarung existiert nicht, die Notwendigkeit wird jeweils im Einzelfall geprüft. Eine Überschreitung tariflicher oder rechtlicher Grenzen liegt selbstverständlich nicht vor.

13.6

Holzeinschlag Stadtwald Lollar;

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.10.2025

451/2025

FD 2.1/A855.561

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet:

Welcher Holzeinschlag fand seit März 2025 im Lollarer Stadtwald statt und welcher weitere Einschlag ist für den Winter 25/26 geplant? Bitte listen Sie die genauen Orte (Abteilungen), die eingeschlagenen/geplanten Mengen und die eingeschlagenen/geplanten Baumarten sowie den Grund des jeweiligen Einschlags auf.

Zusatzfrage 1: Inwieweit stehen diese eingeschlagenen Mengen an den jeweiligen Orten mit dem vorliegenden Waldgutachten im Einklang?

Zusatzfrage 2: Welche Maßnahmen wurden im gleichen Zeitraum ergriffen oder begonnen, die zum Aufbau eines klimastabilen Waldes beitragen?

Die Antwort hierzu lautet:

Holzeinschlag Frühjahr 2025

Eichenschadholz in Summe 376 fm

Abteilungen 412A 9,7 ha und 411A 10,1 ha (Hardt Salzböden)

Kalamitätsbedingter Einschlag (Eichenprachtkäfer) auf ganzer Fläche ca. 19 fm/ha

Brennholzbereitstellung für die Lollarer Bürger

Bucheneinschlag 237 fm

Abteilung 205A 8,7 ha und 414A + B 6,0 ha

Art der Maßnahme: Durchforstung auf ganzer Fläche mit ca. 16,5 fm/ha

Holzeinschlag Herbst / Winter 2025/2026

Eichenschadholzeinschlag in Abt. 412A und 411 sowie Abt. 408 auf ganzer Fläche ca.150 fm

Buchenschadholzeinschlag in Abt. 408 ca. 50 fm

Brennholzbereitstellung für die Lollarer Bürger ca. 200 fm je nach Bestellung

Voraussichtlich Abt. 302 und 303 sowie 408, 411 und 412 Buchen und Eichen Industrieholz

Art der Maßnahme: Durchforstung auf der gesamten Fläche

Zu Zusatzfrage 1:

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Waldgutachten.

Zu Zusatzfrage 2:

Maßnahmen zur Ertüchtigung des Waldes im Hinblick auf die klimatischen Veränderungen:

Förderantrag Extremwetterrichtlinie wurde gestellt 09/2025; Kleingatter f. Eichenverjüngung und Initialpflanzung von Mischbaumarten (Feldahorn, Kirsche und Esskastanie in Summe 1500 Stück)

13.7

Erlassene Dienstanweisungen des Bürgermeisters

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.10.2025

497/2025

Gremien/A042.20

Die Anfrage der CDU-Fraktion lautet:

In welchen Bereichen der Stadtverwaltung und seit wann existieren "Dienstweisungen”?

Die Antwort lautet:

Es gibt vielfältige Dienstanweisungen, davon einige für alle Bereiche der Stadt Lollar von Verwaltung bis Kindergärten, andere nur für Teilbereich der Stadt Lollar.

Die älteste ohne besonderen Suchaufwand gefunden Dienstanweisung ist aus dem Jahre 1955 und erging für die Erhebung von Einnahmen.

Lollar, 31.10.2025

Bertin Geißler

Stadtverordnetenvorsteher

Dieter Jüngerder

Schriftführer